Arbeitsstipendien 2024 für Theater

In der Sparte Theater werden Stipendien für die Bearbeitung bzw. Erarbeitung eines dramatischen Projekts ausgeschrieben.

Abgeleitet aus dem Handlungsfeld „Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturtätige und Kreative“ der Kulturstrategie Salzburg 2024 und der damit intendierten Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kunst- und Kulturtätigen, Studierenden und jungen Kreativen ist die Weiterentwicklung der Struktur- und Prozessförderung eine der definierten Forderungen. Eine wichtige Maßnahme hier ist der Ausbau von Stipendienprogrammen.
Die Stadt Salzburg schreibt daher für 2024 Arbeitsstipendien für Einzelkünstler*innen in jeder Kunstsparte aus.

In der Sparte Theater werden Stipendien für die Bearbeitung bzw. Erarbeitung eines dramatischen Projekts (Bühnenfassung; Skript) in Höhe von einmalig EUR 1.000,-- ausgeschrieben. Das Stipendium soll produktionsunabhängige, längerdauernde Arbeitsprozesse bzw. Recherchevorhaben zur Generierung von Theatertexten für professionelles Theater in deutscher Sprache ermöglichen.

Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den jährlich verfügbaren budgetären Mitteln, ist jedoch mit maximal 7 Stipendien jährlich begrenzt.

Formale Kriterien:
Bewerben können sich professionelle Künstler:innen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg (aktueller Nachweis) ODER
  • nachgewiesene durchgehende künstlerische Präsenz und Aktivität in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren ODER
  • geplantes Projekt steht in inhaltlichem Bezug zur Stadt Salzburg
  • Mindestalter 19 Jahre
  • Projekt in deutscher Sprache

Für die Vergabe des Arbeitsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das geplante künstlerische Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.

Einreichunterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweis des Wohnsitzes ODER
  • Nachweis der künstlerischen Präsenz in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren
  • Künstlerische Vita inkl. Angaben zum künstlerischen Erwerbseinkommen
  • Arbeitsproben (exemplarisch, max. 10 Seiten)
  • Motivationsschreiben / Begründung der Bewerbung
  • Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens während der Laufzeit des Stipendiums

Das eingereichte Projekt darf nicht bereits im Rahmen einer Projekt- oder Jahresförderung finanzielle Unterstützung durch die Stadt Salzburg erhalten haben.
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht zum Einreichtermin hochgeladen sein. Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden
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Einreichschluss: Sonntag, 30. Juni 2024

Die Auswahl der Arbeitsstipendien erfolgt durch den Fachbereich auf Basis der eingereichten Unterlagen. Die Bewilligung oder Ablehnung des Arbeitsstipendiums wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht. Einreichungen, die die formalen Kriterien nicht erfüllen, werden nicht bearbeitet.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in einer Summe.

Spätestens 6 Monate nach Zuerkennung des Stipendiums ist der formlose Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Stipendiums an die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen zu erbringen. Dies erfolgt durch die Vorlage des entstandenen Textes.

Mit dem Stipendium wird allein der zeitliche Aufwand des/der Antragstellerin für das Projekt finanziert. Dieser muss durch Belege nicht nachgewiesen werden.

Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen von Projekten, die mit Hilfe des Arbeitsstipendiums entstanden sind, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.

Das Arbeitsstipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller:in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat.
Der Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.

Ausschreibung Arbeitsstipendien für Einzelkünstler:innen

Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten
Der/die Bewerber:in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg - bei positiver Entscheidung - den Namen, den Stipendiumszweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur- und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber:in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.