MA 1 Allgemeine und Bezirksverwaltung

Allgemeine und Bezirksverwaltung
Adresse: Schwarzstraße 44, 5024 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3131
Fax: +43 662 8072 2089
E-Mail: bezirksverwaltung@stadt-salzburg.at
Mag. Bernd Huber
Abteilungsvorstand

Im Bereich der Abteilungsleitung werden diverse behördliche Angelegenheiten behandelt, weiters werden die Ämter der Bezirksverwaltung koordiniert und wird dabei ua. darauf geachtet, dass die Erledigung von Verwaltungsverfahren möglichst effizient erfolgt.
Die MA 1 hat alle behördlichen Angelegenheiten der Gemeinde- und Bezirksverwaltung, die nicht von anderen Dienststellen des Magistrates oder von der Landespolizeidirektion zu besorgen sind, zu erledigen:

  • Gesamtleitung und Koordinierung der von der Abteilung zu führenden Amtsgeschäfte, insbesondere Bearbeitung aller Fragen größerer und allgemeiner Bedeutung, insbesondere Erlassung Ortspolizeilicher Verordnungen sowie von Verordnungen nach § 13 Abs 2 Salzburger Campingplatzgesetz – S. CampG (Campierverordnung). 
  • Koordinierung der Ämter der Abteilung
  • Vorbereitende organisatorische Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen und öffentlichen Notständen sowie diesbezügliche Koordinierung. (Koordinierung des Katastrophenschutzplanes der Stadt)
  • Behandlung von Rechtshilfeersuchen, soweit es sich nicht um baubehördliche oder um abgabenrechtliche Angelegenheiten oder um Verwaltungsstrafverfahren handelt. Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und –änderungen
  • Beglaubigungen (Legalisierung) von Personenstandsurkunden und -abschriften.
  • Religionsaustritte
  • Angelegenheiten des Namensänderungsgesetzes (soweit nicht das Standesamt zuständig ist)
  • Rechtliche Angelegenheiten des Feuerwehrwesens.
  • Budgeterstellung für die MA 1