Stadtpolitik - Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das oberste Organ im Selbstverwaltungsbereich der Stadt und besteht aus 40 Mitgliedern, die „an keinen Auftrag gebunden sind“. Seine Amtsperiode dauert fünf Jahre.
In den Sitzungen des Gemeinderates bzw. jener Ausschüsse, denen sie angehören, können Gemeinderät:innen das Wort ergreifen und Anträge stellen. Sie sind berechtigt an den nicht-öffentlichen Sitzungen des Senats oder anderer Ausschüsse teilzunehmen. Und sie können Anfragen an den Bürgermeister bzw. die Ressortchefs (politisch zuständige Bereichsleiter:innen) stellen. Für ihre Tätigkeit werden sie nach dem „Bezügegesetz 1998“ bezahlt.
Wenn nicht anders bestimmt (z.B. Veränderung der Stadtlandschaften), beschließt der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die zuletzt abzugebende Stimme der/des Vorsitzenden, was auch als „Dirimierung“ bezeichnet wird.
Der/die Magistratsdirektor:in nimmt, als oberster Verwaltungsbeamter, an den GR-Sitzungen mit beratender Stimme teil. Weitere Stadtbedienstete können vom Vorsitzenden beigezogen werden; sonstige sachkundige Personen nur mit Zustimmung des Gemeinderates.
Die grundsätzlich öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates (Ausnahme: Datenschutz und sonstige Geheimnispflichten) finden mindestens alle zwei Monate statt. Sie werden vom Bürgermeister einberufen, der sie leitet und auch die Tagesordnung festlegt.
Sitzungstermine
Sitzverteilung
- Stadtsenat Sitzverteilung: SPÖ 4, KPÖ+ 3, ÖVP 3, BL/Grüne 1, FPÖ 1 (GRW 2024)
- Gemeinderat Sitzverteilung: SPÖ 11, KPÖ+ 10, ÖVP 8, BL/Grüne 5, FPÖ 4, NEOS 1, SALZ 1 (GRW 2024)
- Gemeinderats-Ausschüsse: Kulturausschuss, Sozialausschuss, Bau- und Umweltausschuss, Planungsausschuss
Sitzverteilung: SPÖ 3, KPÖ+3, ÖVP 2, BL/Grüne 1, FPÖ 1 (GRW 2024)
Gebärdensprachen
Dolmetsch-Dienst: Gehörlosen Personen, die an einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats teilnehmen möchten, wird bei rechtzeitiger Anmeldung in der Gemeinderatskanzlei eine/ein Gebärdensprachdolmetscher*in übersetzen.
Vorsprachen in den Ämtern: Um gehörlosen Bürger*innen den persönlichen Kontakt zu allen Dienststellen der Stadtverwaltung zu ermöglichen, werden die Kosten der dafür erforderlichen Gebärdensprachendolmetsch-Dienste von der Stadt Salzburg übernommen.