Quelle: Andrea Roos

Instandsetzung nach Grabungen

Sanierung von Grabungsstellen

Herstellung von einem Radweg Fasanierstrasse nach Punktgrabung
Herstellung Radweg Fasaneriestraße nach Punktgrabung

Das Straßen- und Brückenamt ist für die Überwachung der Grabearbeiten auf öffentlichem Grund zuständig.
Nach Ende der Grabearbeiten wird die öffentliche Verkehrsfläche auf Kosten des Verursachers wieder instandgesetzt.
Meist wird definitiv Instandgesetzt, allerdings werden auch Asphaltschichten als Provisorium eingebaut, um die Fläche staubfrei und verkehrssicher zu halten.
Der Zeitpunkt der definitiven Grabungsinstandsetzung wird nach dem Abklingen der Setzungsphase aufgrund technischer bzw. wirtschaftlicher Überlegungen vom Straßen- und Brückenamt festgelegt.

Im Jahr werden ca. 1.500 Grabungen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Diese bestehen aus Neugrabungen für Leitungslegungen, Grabungen zur Behebung von Rohrbrüchen und diverse Straßenschäden. Verursacher dieser Leitungslegungen sind meistens die Hauptleitungsträger Salzburg AG, A1 Telekom Austria aber auch Private.

Zu den Aufgabengebieten der Grabungsinstandsetzung zählen:

  • Grabungskontrolle (Leitungslegungen und Reparaturen)
  • Bauaufsicht bei Selbstherstellung der einzelnen Grabungswerber
  • Bauaufsicht Jahresvertragsfirma der Grabung
  • Markierung der zu instand setzenden Flächen nach Grabungen
  • Kontrolle und Endabnahme von Grabungsflächen im Straßen- und Gehsteigbereich (fachgerechter Aufbau von Trag- und Deckschichten)
  • Aufmaße, Abrechnung, Koordinierung und Einteilung der Vertragsfirmen
  • Kontrolle der Einbauten bis zum Ende der Gewährleistungsfrist
  • Verfolgung von Schwarzgrabungen (nicht gemeldete und nicht bewilligte Grabungen)
  • Zusammenarbeit mit der Deckeninstandsetzung und der städtischen Bauregie
  • Nachverfolgung von Beschwerden, Information und Koordination
  • straßenpolizeichliche Begehungen
  • diverse Verwaltungsaufgaben