Mo - Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo von 13.30 bis 16.00 Uhr
BIK: Mo von 13.30 bis 16.00 Uhr
Angelegenheiten der Stadt als Schulerhalter, soweit nicht die Abteilung 6 zuständig ist. Abschluss von Mietverträgen und Leihverträgen betreffend Liegenschaften, Gebäude und Räume städtischer Schulen zum Zwecke einer anderen Verwendung als für Zwecke der Schule bei Vorliegen der behördlichen Bewilligung. Behördliche Angelegenheiten. Dienstbehörde für Landeslehrer. Koordinierung in Schulangelegenheiten. Förderungen für sozial schwache Schüler (wie Beistellung von Lernmitteln, Beiträge zu schulischen Veranstaltungen). Aufsicht über die Hauswarte städtischer Schulen. Angelegenheiten des Kinderbetreuungsgesetzes. Angelegenheiten der eingegliederten Einrichtungen. Aufsicht über die Hauswarte städtischer Kindergärten.
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