Adoption

Eine Adoption ("Annahme an Kindesstatt") ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Annehmenden und Wahlkind. Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg ist für die Eignungsüberprüfung von Adoptiveltern sowie Auswahl und Vermittlung von Adoptivkindern an Adoptiveltern zuständig. Wer ein Kind adoptieren will, muss unter anderem 25 Jahre alt sein. Adoptieren können Erwachsene, die allein, in einer Lebensgemeinschaft oder einer Partnerschaft leben. Es werden in der Regel nur neugeborene Kinder vermittelt.
Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt vermittelt nur Kinder an Familien innerhalb der Stadt Salzburg.

Andere Formen der Adoption

Auslandsadoption

Bei Auslandsadoptionenist die Landesregierung als "zentrale Behörde" zuständig. Bei Interesse bitte direkt an die Landesregierung wenden.

Stiefkindadoption

Die Stiefkindadoption ist die Adoption eines Kindes durch die Partner*in des leiblichen Elternteils (z.B. die Adoption des Stiefsohnes durch den Stiefvater). Eine Stiefkindadoption ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn beide leiblichen Elternteile zustimmen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Gericht die Zustimmung ersetzt, wenn es keine gerechtfertigten Gründe für die Weigerung gibt.
Die Stiefkindadoption wird mit dem örtlich zuständigen Bezirksgericht abgewickelt ohne Einbindung der Kinder- und Jugendhilfe.
Ablauf einer Stiefkindadoption