Förderung für Alarmanlagen

Mit dieser Förderung verfolgt die Stadtgemeinde Salzburg das Ziel, die Sicherheit von Geschäftslokalen zu erhöhen. Auf Basis der Kleingewerbeförderung können Kleinbetriebe mit dem Einbau von Alarmanlagen für Geschäftslokale, in denen maximal zwei Angestellte gleichzeitig anwesend sind, unterstützt werden.

Die Wirtschaftsförderung ersetzt bis zu einem Drittel der Kosten, maximal 500 Euro.

Benötigte Dokumente

  • Vertrag über die Aufschaltung der Alarmanlage zur Polizei
  • Rechnung und Zahlungsbelege über den Einbau der Alarmanlage (Rechnung bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)