Asylwerber:innen

Gemeinnützige Beschäftigung für Asylwerber*innen

Seit dem Frühjahr 2013 bietet die Stadt Salzburg gemeinnützige Beschäftigungen für Asylwerber:innen an. Bislang war es den Asylwerber:innen nicht gestattet einer regulären Arbeit nachzugehen mit Ausnahme von saisonaler Beschäftigung, Selbstständigkeit und Beschäftigung in Privathaushalten mit dem Dienstleistungsscheck. Somit war die gemeinnützige Tätigkeit während der oftmals lange andauernden Asylverfahren die einzige Möglichkeit zumindest für kurze Zeit eine Beschäftigung zu haben. Erst seit Juli 2021 dürfen Asylwerber:innen nach drei Monaten ab Zulassung zum Asylverfahren in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen, sofern das Arbeitsmarktservice dafür eine Bewilligung erteilt.

Sinnstiftende Tätigkeit
Gemeinnützige Beschäftigung eröffnet den Asylwerber:innen den Einblick in den österreichischen Arbeitsalltag, schafft Tagestruktur und ist sinnstiftender Integrationsmotor. So können die Flüchtlinge ihren Beitrag für die Allgemeinheit leisten, Zugehörigkeit erleben und Deutsch im Arbeitsalltag üben. „Das Positive an der gemeinnützigen Arbeit ist, eine Beschäftigung zu haben. Arbeit ist ein wichtiger Teil des Lebens.“ (Shabab Hussain, Pakistan)

Ein Gewinn für alle
Seit 2013 beschäftigt die Stadt Salzburg jährlich bis zu 150 Personen gemeinnützig. Folglich unterstützten Asylwerber:innen zwischen 2013 und 2020 die Allgemeinheit und die Kolleg:innen der Stadtverwaltung mit über 126.000 Arbeitsstunden.

Die Asylwerber:innen entlasten die Dienststellen bei saisonal bedingter oder unerwarteter Mehrarbeit. Die Bediensteten der Stadt bekommen dadurch auch Einblick in den Lebensalltag und die Erfahrungen der Flüchtlinge. Der Einsatz der Asylwerber:innen im Magistrat bedeutet nicht nur „Miteinander arbeiten“, sondern auch „Miteinander lernen“, Wertschätzung, Respekt und ein Gewinn für alle.

Wo und wie werden Asylwerber:innen im Magistrat gemeinnützig beschäftigt?
Die Asylwerber:innen helfen der Stadt Salzburg in der Straßenreinigung, in der Bäderreinigung, in der Garten- und Friedhofspflege, in Senior:innenwohnhäusern, in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Abfallservice und bei der Durchführung von Veranstaltungen.

Diese Hilfstätigkeiten wurden durch den Arbeitsmarktservice begutachtet und als gemeinnützig eingestuft. Hinzukommt, dass jeder gemeinnützige Einsatz durch die Grundversorgungsstelle des Landes Salzburg geprüft wird. Gemeinnützig können Asylwerber:innen höchstens für 120 Stunden im Laufe von sechs Wochen und bis zu vier Mal im Jahr eingesetzt werden.

Voraussetzungen für die Aufnahme dieser Hilfstätigkeit im Magistrat:

  • Wohnsitz in der Stadt Salzburg
  • laufendes Asylverfahren (Besitz weißer Aufenthaltsberechtigungskarte)
  • Deutschkenntnisse auf A1 Niveau
  • gültiges Bankkonto

Öffnungszeiten ICS

Kieselgebäude, Saint-Julien-Str. 20, 3. Stock.

MO/DI/DO, 7.30 – 15.00 Uhr,
MI/FR von 7.30 – 13.00 Uhr