Förderung Film / Digitale Medien / Medienkunst

Gefördert werden ausschließlich künstlerische Produktionen von Einzelpersonen, Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Produzent*innen. Kommerziell orientierte Filme, das bedeutet, auf Gewinn ausgerichtete Produktionen (Auftragsproduktionen, Industrie- , Werbe- oder Imagefilme), TV Produktionen und reine Amateurfilme aus dem privaten Bereich können nicht berücksichtigt werden.

Ein Schwerpunkt der Filmförderung durch die Stadt Salzburg liegt im Bereich der Nachwuchsförderung. Dadurch soll der Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden. Filmische Projektvorhaben, die im Rahmen einer Film- oder Medienausbildung hergestellt werden, können im Rahmen einer festgesetzten Summe nur gefördert werden, wenn es sich um einen Abschlussfilm eines Masterstudiums mit nachgewiesener besonderer
künstlerischer Qualität handelt. Übungsfilme oder Semesterprojekte im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.

Neben der freien Filmförderung werden auch filmkulturelle Einrichtungen, soweit dies budgetär vorgesehen ist, finanziell unterstützt. Wenn eine Jahresförderung erfolgt, können einzelne Projekte des Vereins nicht gesondert gefördert werden.

Dokumentationen bereits geförderter Projekte, wie Theater- oder Tanzevents, Ausstellungen, etc. werden keine nochmaligen Förderungsmittel zuerkannt. Die dafür erforderlichen Summen sind beim Basisprojekt zu veranschlagen und können nicht als eigenständige filmische Werke beurteilt werden.

Fristen
Grundsätzlich kann jederzeit angesucht werden, doch ist zu berücksichtigen, dass vorallem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen.

zu beachten
Anlaufstelle für die städtischen Förderungen in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport etc. sind die MitarbeiterInnen der MA 2 - Kultur, Bildung und Wissen.

Die Ansuchen um Förderung werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch den/die Ressortverantwortliche/n, Kulturausschuss , Stadtsenat oder Gemeinderat aufbereitet.

Eine Förderung darf nur über schriftlichen Antrag (Online-Anträge oder PDF-Formulare) gewährt werden. Die nachfolgend bereitgestellten Formulare sind dabei zu verwenden - ab einem erwünschten Beitrag in der Höhe von EUR 1.000,--  ist die Verwendung der aufgelegten Formulare verbindlich. Die Verwendung jeder gewährten Förderung ist durch eine Abrechnung zu belegen.
Es empfiehlt sich die Verwendung des angebotenen Online-Formulars.

Fördermöglichkeiten

Projektentwicklung für Dokumentar-, Kurz- und Langspielfilme

(Konzepterstellung, Recherche, Sequenzen/Videonotizen, Motivsuche, Casting, etc.). Als inhaltliches Ergebnis ist ein drehfertiges Konzept mit Umsetzungszeitplan vorzulegen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kurzbeschreibung des Inhalts
  • Referenzmaterial (download link)
  • realistische Kostenkalkulation der Entwicklungsphase
  • Finanzierungsplan(unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Stoffentwicklung für die Entwicklung eines Filmstoffes für Lang- und Kurzspielfilme

Als inhaltliches Ergebnis ist ein Treatment von mind. 10 Seiten mit einer ausgearbeiteten Szenenbeschreibung einschließlich Dialogen vorzulegen.
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Exposé mit logline
  • Umsetzungsvorstellung
  • Figurenbeschreibung
  • realistische Kalkulation der Aufwendungen für die Entwicklung des Stoffes
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Herstellungsförderung für Dokumentar- und Langspielfilme

deren Einsatz bei Filmfestivals und / oder die Distribution im Kino bzw. auf sonstigen Verbreitungswegen vorgesehen ist. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion der Produktion (fertiger Film als download link) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Begleitschreiben inkl. Kurzbeschreibung des Inhalts / Synopsis
  • bei Spielfilmen – Drehbuch
  • Regie Statement
  • realistische Gesamtkostenkalkulation
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)
  • Zeitplan
  • Drehplan
  • Filmografie des/der Antragstellers/in
  • Übersicht Referenzfilme (exemplarisch download link)

Gefördert wird pro Film in einer Höhe von 5-10 % der Gesamtherstellungskosten, jedoch max. € 10.000,--. Eine weitere Förderung des Projektes (Entwicklung, Postproduktion, Verwertung) ist ausgeschlossen.

Projektförderung für Experimental-, Avantgarde und Animationsfilme

Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion des Produktes (download link) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Projektbeschreibung
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Referenzmaterial (download link)
  • realistische Gesamtkostenkalkulation
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Projektförderung für Medienkunst- und transmediale Projekte

Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion der Produktion (download / link) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung des Projektes
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Referenzmaterial (download link)
  • realistische Gesamtkostenkalkulation
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)
  • kurze Dokumentation bisheriger künstlerischer Arbeiten

Postproduktionsförderung für Dokumentar-, Kurz- und Langspielfilme

Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion der Produktion (download link) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • inhaltliches Konzept
  • Rohschnitt oder exemplarische Drehsequenz des Films
  • realistische Kostenkalkulation der Postproduktion im Rahmen der Gesamtkosten
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Verwertungs- und Verbreitungsförderung

(Teilnahme an intern. Filmfestivals, öffentliche Präsentationen, Marketingmaßnahmen, Standard Werbematerial, Serienkopien, sonstige Verbreitungsmaßnahmen)

Es sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Filmexemplar (download link)
  • Kostenkalkulation der Verwertungsmaßnahmen
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)
  • Angaben zur Verwertung insbesondere in Salzburg. Bei Festivalteilnahmen sind nach Abschluss der Festivalverwertung eine Liste der Festivals, zu denen der Film eingeladen wurde sowie eine Aufstellung der erhaltenen Preise zu übermitteln.

Projektförderung für studentische Abschlussarbeit eines Masterstudiums einer Film- und Medienausbildung mit nachgewiesener besonderer künstlerischer Qualität.

Eine Projektförderung in Höhe von maximal € 3.000,-- kann für studentische Abschlussarbeiten eines Masterstudiums der Disziplinen Regie, Produktion oder Drehbuch und Dramaturgie beantragt werden. Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion der Produktion (download link) vorzulegen.

Vor Einreichung des Förderansuchens ist ein verpflichtendes Vorgespräch mit der Förderstelle zu führen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Antragstellende müssen die Hauptverantwortung bei der Umsetzung des Filmprojektes tragen.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kurzbeschreibung des Inhaltes
  • Treatment
  • realistische Kostenkalkulation der für das Projekt aufzuwendenden Mittel
  • Finanzierungsplan inkl. Eigenmittelanteil des/der Antragstellers/in
  • Bestätigung der besonderen künstlerischen Qualität durch die fachliche Betreuung der Ausbildungsstätte