Wohnungstauschanzeige aufgeben

Sie möchten Ihre Wohnung dauerhaft mit jemandem tauschen? Nutzen Sie die Wohnungstauschbörse der Stadt Salzburg.

    Wichtig! Private Mietwohnungen sind vom Wohnungstausch ausgeschlossen. Bevor Sie eine Tauschpartnerin oder einen Tauschpartner suchen, fragen Sie bei den zuständigen Hausverwaltungen nach, ob einem Wohnungstausch zugestimmt wird.

    Nutzungsbedingungen:
    Die Wohnungstauschbörse ist ein Service der Stadt Salzburg. Ihre Wohnungstauschanzeige wird im Internet auf www.stadt-salzburg.at/Wohnungstausch veröffentlicht und nach sechs Monaten automatisch gelöscht. Aus der Nutzung dieses kostenlosen Angebotes entstehen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber der Stadtgemeinde Salzburg.

    Voraussetzungen für einen Wohnungstausch sind:

    • Beide Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner müssen die Wohnung mindestens 5 Jahre gemietet haben und Hauptmieterin oder Hauptmieter sein.
    • Beide Wohnungen müssen in der Stadt Salzburg sein.
    • Sie und Ihre Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpartner müssen Wohnbedarf haben. Außerdem müssen Sie einen wichtigen Grund für einen Wohnungstausch haben.
    • Sie dürfen keine Mietschulden haben. Es darf kein Räumungsverfahren gegen Sie geben. Das gilt für beide Tauschpartnerinnen und Tauschpartner.
    • Ihre Vermieterin muss die Stadt Salzburg oder eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft sein. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss dem Wohnungstausch zustimmen.
    • Beide Tauschpartnerinnen und Tauschpartner müssen den Förderungsbestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes entsprechen.