Unterlagen für die Errichtung von technischen Einrichtungen
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot
- Antennentragmast-Anlagen nach BauPolG (Dachsendeanlagen)Antennenanlagen (Mastkontruktion) auf Gebäuden können Baubewilligungspflichtig sein. Anfrageformular und Bewilligungs-Antrag der Baubehörde.
- Antennentragmast-Anlagen nach Ortsbildschutz (freistehend Anlagen)Freistehende Antennenanlagen (Mastkontruktion) können gemäß Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999 Bewilligungspflichtig sein. Anfrageformular und Bewilligungs-Antrag des Verkehrs- und...
- Aufzugsanlagen - veringerte SchutzräumeEine Ausnahme für verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs von Aufzügen kommt nur in Betracht, wenn nachvollziehbare juristische oder technische Gründe vorliegen.
- Gasfeuerungsanlagen - Änderungen / Austausch (in der Altstadt Zone 1/ Zone 2)
- Luft-Wärmepumpe/Klimaanlage(für Planänderungen nach der Erstgenehmigung)
- Ölfeuerungsanlage - Änderungen / Austausch
- Öltank Meldung zur Errichtung oder ÄnderungAnlagen zur Lagerung oder Leitung wassergefährdender Stoffe mit einem Inhalt über insgesamt 1.000 Liter sind vor deren Errichtung oder wesentlicher Änderung der zuständigen Behörde zu melden.
- Öltanküberprüfung - TankbefundPrüfpflicht für Heizöl-Behältnisse mit mehr als 1.000 Liter Kapazität alle fünf Jahre - nach den §§ 31a und 134 Wasserrechtsgesetz 1959