AIR - Auslandsaufenthalte 2023 für Bildende Künstler*innen

Ausschreibung AIR Aufenthalte 2023

Die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg bietet für Bildende Künstler*innen 2023 folgende Arbeitsaufenthalte im Ausland an

Dresden, Deutschland
März 2023 (1 Monat)

Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 900,--. Davon werden 2/3 vor Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Die Stadt Dresden stellt die Unterkunft im Hotel Raskolnikoff kostenlos zur Verfügung und gewährt einen Zuschuss zu den Druckkosten in der Grafik-Werkstatt in Höhe von € 250,--. Das Angebot richtet sich vor allem an Künstler*innen, die bereits druckgrafische Erfahrung haben.

Am Ende des Aufenthaltes ist der Stadt Salzburg ein schriftlicher Arbeitsnachweis inkl. Bildmaterial zu erbringen. Der Bericht soll die künstlerischen Aktivitäten vor Ort darstellen und vermitteln, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war. Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterial im Bericht präsentiert werden. 

Rovinj-Rovigno, Kroatien
März 2023 (1 Monat)

Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 800,--. Davon werden 2/3 vor Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Die Stadt Rovinj-Rovigno stellt eine Arbeitsmöglichkeit im Stadtmuseum www.rovinj-tourism.com/de/entdecken-sie/kultur-und-kunst/museen-und-galerien/472 sowie ein kleines Apartment im Altstadtbereich in fußläufiger Nähe zum Museum kostenlos zur Verfügung.

Am Ende des Aufenthaltes ist der Stadt Salzburg ein schriftlicher Arbeitsnachweis inkl. Bildmaterial zu erbringen. Der Bericht soll die künstlerischen Aktivitäten vor Ort darstellen und vermitteln, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war. Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterial im Bericht präsentiert werden. 

Budapest, Ungarn 
Mai 2023 (1 Monat)

Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 600,--. Davon werden 2/3 vor Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Die Budapest Galeria stellt ihr Gastatelier kostenlos zur Verfügung und gewährt einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in der Höhe von 152.000,-- Forint (ca. € 425,-- davon sind 80.000,-- Forint – (ca. € 225,-- für Arbeitsmaterial zu belegen).

Am Ende des Aufenthaltes ist der Stadt Salzburg ein schriftlicher Arbeitsnachweis inkl. Bildmaterial zu erbringen. Der Bericht soll die künstlerischen Aktivitäten vor Ort darstellen und vermitteln, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war. Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterial im Bericht präsentiert werden. 

Anderson Center, Red Wing, Minnesota, U.S.A
Juli 2023 (1 Monat)
www.andersoncenter.org

Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 1.500,--. Davon werden 2/3 vor Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Das Anderson Center stellt Unterkunft und Verpflegung kostenlos zur Verfügung. Voraussetzung sind gute Englisch-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in diese Künstlerkolonie zu integrieren. Die Organisation der Anreise und die Abklärung der Einreiseformalitäten in die USA übernimmt der*die ausgewählte Künstler*in selbst.

Am Ende des Aufenthaltes ist der Stadt Salzburg ein schriftlicher Arbeitsnachweis zu erbringen. Der Bericht soll die künstlerischen Aktivitäten vor Ort darstellen und vermitteln, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war. Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterial im Bericht präsentiert werden.

Virginia Centre for the Creative Arts, Mt. San Angelo, U.S.A.
September 2023 (1 Monat / 1.9.-1.10.2023)
www.vcca.com/main/index.php

Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 1.500,--. Davon werden 2/3 vor Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Das VCCA stellt Unterkunft und Verpflegung kostenlos zur Verfügung. Voraussetzung sind gute Englisch-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in dieser Künstlerkolonie zu integrieren. Die Organisation der Anreise und die Abklärung der Einreiseformalitäten in die USA übernimmt der*die ausgewählte Künstler*in selbst.

Am Ende des Aufenthaltes ist der Stadt Salzburg ein schriftlicher Arbeitsnachweis zu erbringen. Der Bericht soll die künstlerischen Aktivitäten vor Ort darstellen und vermitteln, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war. Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterial im Bericht präsentiert werden.

Vantaa, Finnland
August 2023 (1 Monat)

Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 700,--. Davon werden 2/3 vor Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Der*die Gastkünstler*in erhält vor Ort einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten von € 500,--. Das Gastatelier in Vantaa (Nähe Helsinki) wird kostenlos zur Verfügung gestellt. 

Am Ende des Aufenthaltes ist der Stadt Salzburg ein schriftlicher Arbeitsnachweis inkl. Bildmaterial zu erbringen. Der Bericht soll die künstlerischen Aktivitäten vor Ort darstellen und vermitteln, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war. Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterial im Bericht präsentiert werden. 

Meran, Italien
Juli 2023 (1 Monat)

Partizipative Praxis erwünscht für eine EVENTUELLE Ausstellungsbeteiligung.
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 400,--. Davon werden 2/3 vor Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Die Stadt Meran stellt ein Gastatelier kostenlos zur Verfügung und gewährt einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in der Höhe von € 600,--.
Bitte bei der Bewerbung beachten: Die Mitnahme von Hunden in das Atelier ist nicht gestattet. Darüber hinaus weist die Einrichtung darauf hin, dass die Klimaanlage des Ausstellungsbereichs im Haus für lärmempfindliche Personen ein Problem sein könnte.

Am Ende des Aufenthaltes ist der Stadt Salzburg ein schriftlicher Arbeitsnachweis zu erbringen. Der Bericht soll die künstlerischen Aktivitäten vor Ort darstellen und vermitteln, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war. Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterial im Bericht präsentiert werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

Interessierte Künstler*innen mit ständigem Wohnsitz in der Stadt Salzburg oder starkem künstlerischen Bezug zur Stadt Salzburg (kontinuierliche Ausstellungstätigkeit, Projektkooperationen, etc.) sind eingeladen, sich bei der Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg, Mag.a Martina Greil, bis spätestens 15. Dezember 2022 unter dem Kennwort „AIR – Aufenthalte 2023“ ausschließlich mit elektronischer Einreichung (keine hochaufgelösten Dateien. Datenmenge soweit wie möglich reduzieren) zu bewerben.

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (bitte das u.a. PDF-Formular verwenden)
  • Nachweis des Wohnsitzes bzw. des starken künstlerischen Bezuges zur Stadt Salzburg
  • Lebenslauf
  • Begründung der Bewerbung inklusive Arbeits-/Projektkonzeption
  • Arbeitsproben

Nicht bewerben können sich Künstler*innen, die in den letzten zwei Jahren (dh. 2021 oder 2022) einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des AIR oder ein AIRStip erhalten haben.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass es aufgrund der aktuellen COVID 19 Situation auch kurzfristig zu Änderungen bzw. Absage der Aufenthalte kommen kann.

Die Auswahl erfolgt durch eine Jury gemeinsam mit der Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg.

Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin sowie unvollständige Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewilligung oder Ablehnung des Auslandsaufenthaltes wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht.

Im Sinne einer klimaschonenden Mobilität ersuchen wir bei der Anreise um bevorzugte Nutzung von emissionsreduzierten und / oder öffentlichen Verkehrsmitteln.