Berhördengänge Umwelt und Entsorgung
Digitales Angebot der Stadt Salzburg zu den Themen Abfall und Müllentsorgung, Naturschutz und Wasser.Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Bitte beachten Sie bei behördlichen Anbringen auch unsere Bekanntmachung gemäß § 13 AVG und § 86b BAO.
- Abfallbehälter - Digitale AngeboteInformationen und Formulare zu Abfall-Sammelbehälter (Ermittlung von Anzahl und Größe; Reinigung und Tausch; An- und Abmeldung sowie Bereitstellen und Zurückstellen durch das AbfallService).
- Abfallsammlung und Abfallbehandlung - Digitale AngeboteInformationen und Formulare zum Abfallwirtschaftskonzept für Bauvorhaben und für Betriebsanlagen, zur Autowrackentsorgung und zur Bestellung eine betrieblichen Abfallberaters.
- Öltanks - Digitale AngeboteDie Errichtung, Änderung und die regelmäßige Prüfung von Öltanks über 1000 Ltr. Inhalt ist der Behörde zu melden.
- Wasserrechtliche Verfahren für den Gewässerschutz - Digitale AngeboteDie über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung an öffentlichen und privaten Gewässern unterliegt der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht.
Naturschutz
- Baumfällung - AnsuchenWer beabsichtigt, einen unter Schutz stehenden Baum zu entfernen oder ihn zum möglichen Nachteil des Bestandes zu verwenden, hat darum vor Durchführung unter Anschluss eines Lageplanes anzusuchen.
- Förderungsansuchen für Frauen, Menschen mit Behinderung, Integration, Jugend, Naturschutz, Raumplanung und Soziales sowie für die Corona-Sonderförderung für Kinder und Jugendliche.(Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg)
- Naturschutzrechtliche BewilligungFür Eingriffe in geschützte Gebiete, ferner im Bereich von Naturdenkmälern, ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
- RodungsbewilligungUnter Rodung wird die ‚Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als der Waldkultur‘ verstanden.
- WaldfeststellungsverfahrenNach dem Forstgesetz, gemäß § 5 ForstG 1975