Förderung der Volkskultur

Vorgangsweise und Formulare bei Ansuchen um Förderungen; Schwerpunkte der Fördermaßnahmen

Die Kulturabteilung der Stadt Salzburg unterstützt im Bereich der Volkskultur die Arbeit der ehrenamtlich geführten volkskulturellen Vereine in der Stadt Salzburg einschließlich der Volkskulturträger von in Salzburg heimisch gewordenen – zugewanderten - Bevölkerungsgruppen und hilft diesen beratend bei Organisationsaufgaben. Der Beitrag umfasst finanzielle Leistungen, aber auch organisatorische Hilfestellung wie bei der Pflege historischen Brauchtums, Veranstaltungen, Auslandsauftritten, Wettbewerbsteilnahmen, Instrumentenankauf, Einkleidung, Vereinsheimbau etc., so fern die in den Subventionsrichtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt werden und die budgetären Grundlagen gegeben sind.

Auf Förderungen durch die Stadt Salzburg besteht kein Rechtsanspruch.

In Einzelfällen werden auch so genannte „Mittelfristige Förderungsvereinbarungen“ basierend auf einen Vertrag zwischen der Stadt Salzburg und dem jeweiligen Verein abgeschlossen. Dadurch sind Dispositionsmöglichkeiten für den Antragsteller über einen gewissen Zeitraum gesichert.
Derzeit besteht ein solcher Vertrag mit dem Bezirksverband Salzburg-Stadt der Blasmusikkapellen.

Details können aus dem jährlich aufgelegten Kulturbericht der Magistratsabteilung 2 entnommen werden.

Fristen
Ansuchen können jederzeit eingereicht werden. Bei größeren Projekten und Vorhaben ist es wichtig, die Unterlagen zeitgerecht vorzulegen, um eine allenfalls notwendige Budgetvorsorge zu treffen.

zu beachten
Anlaufstelle für die städtischen Förderungen in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport etc. sind die MitarbeiterInnen der MA 2 - Kultur, Bildung und Wissen.

Die Ansuchen um Förderung werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch den/die Ressortverantwortliche/n, Kulturausschuss, Stadtsenat oder Gemeinderat aufbereitet.

Eine Förderung darf nur über schriftlichen Antrag (Online-Anträge oder PDF-Formulare) gewährt werden. Die bereitgestellten Formulare sind dabei zu verwenden - ab einem erwünschten Beitrag in der Höhe von EUR 1.000,--  ist die Verwendung der aufgelegten Formulare verbindlich. Die Verwendung jeder gewährten Förderung ist durch eine Abrechnung zu belegen.
Es empfiehlt sich die Verwendung des angebotenen Online-Formulars.