Behindertenpass - Behindertenausweis

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung - unabhängig von der Art der Behinderung. Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung wird dadurch nicht erwirkt.

Zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Behindertenpasses wird das Vorliegen der Voraussetzungen für allfällig vorliegende Zusatzeintragungenamtswegig geprüft! Darüber hinaus ist eine Prüfung der Voraussetzungen auf Antrag jederzeit möglich.

Wer bekommt den Behindertenpass?
Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt mit den Antragsformularen des Sozialministeriumservice. Entweder mit dem Online-Antrag (Bürgerkarte oder Handysignatur erforderlich) oder dem Word-Formular. Ihr Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für Sie zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die Ihnen auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.