Parkausweis bei Mobilitätseinschränkung

Ausweis gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO)

Salzburger*innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, die eine dauernd starke Gehbehinderung haben, können den 'Parkausweis für Behinderte' beantragen. Bei Wegfall der dauernd starken Gehbehinderung muss der Ausweis unverzüglich der ausstellenden Behörde zurückgegeben werden.

Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises:

  1. der Besitz eines Behindertenpasses über das Sozialministeriumservice und
  2. der Zusatzeintragung: 'Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung'.

Sozialministeriumservice - Landesstelle Salzburg ist ebenso für die Ausstellung des Behindertenpasses als auch für die Ausgabe des Parkausweises zuständig.

Service und Kontakt
Sozialministerium - Landesstelle Salzburg
Adresse: Auersperstraße 67a, 5020 Salzburg
Tel: +43-662-88983-0
E-Mail: post.salzburg@sozialministeriumservice.at