Behördengänge Verkehrsflächen

Ausnahmegenehmigungen in Fußgängerzonen, in Fahrverboten, für Straßensondernutzungen

Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und ein Formular.

Bitte beachten Sie bei behördlichen Anbringen unsere Bekanntmachung gemäß § 13 AVG und § 86b BAO.