Heizkostenzuschuss und "Energie 50er"

Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 600 Euro unterstützt.

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft von 1. Jänner 2024 bis 30. September 2024.

ACHTUNG: Wenn Sie heuer bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, können Sie für dieses Jahr keinen weiteren Heizkostenzuschuss mehr geltend machen.

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt eine gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen sind in den Förderrichtlinien des Landes genau geregelt.

Formular

Den Online-Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann jeder/jede für sich selber stellen – es ist kein Amtsweg notwendig!

Der "Energie 50er"

Die Stadt Salzburg gewährt auch 2024 für alle Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses durch das Land, einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss in Höhe von 50 Euro.

Automatische Abwicklung über Heizkostenzuschuss des Landes:
für die Auszahlung des „Energie50ers“ ist keine zusätzlich Antragstellung nötig, sie erfolgt automatisch nach der Gewährung des Heizkostenzuschusses (600 Euro) des Landes. Nötig dafür ist lediglich ein Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg.