Subventionsantrag Soziales
Ansuchen um Förderungen (Subventionen) für Soziale Einrichtungen & Vereine
- Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist, dass das beantragte Vorhaben Zwecken des Gemeinwohles dient, im allgemeinen öffentlichen Interesse bzw. der Bewohner der Stadt Salzburg liegt, innerhalb des Stadtgebietes verwirklicht wird oder zumindest mit der Stadt oder ihren Bewohnern in Zusammenhang steht und wenn das im öffentlichen Interesse gelegene Vorhaben ohne Zuwendung nicht verwirklicht werden kann.
Eine Förderung darf nur über einen schriftlichen oder elektronischen Antrag gewährt werden. Dabei ist das von der Abteilung bereitgestellte Formular zu verwenden.Der/die AntragstellerIn hat darin die für eine Beurteilung der Förderungswürdigkeit wesentlichen Angaben darzulegen.
- benötigte Unterlagen
je nach Förderung unterschiedlich - siehe Formulare
Auf jeden Fall:- Rechnungsabschluss Vorjahr (entfällt bei Neuanträgen)
- Budgetplanung für das Antragsjahr/Projekt
- Kosten / Gebührengebührenfei
- zu beachtenEs wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können.
Es gelten die Subventionsrichtlinien.
Formulare
Noch Fragen?
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- Herbert BrunnerSubventionen
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