Baubewilligung
Vor Beginn der Bauausführung ist für das jeweils geplante Vorhaben eine Baubewilligung zu erwirken.
Art und Umfang des Vorhabens bestimmen die Form der Bewilligung bzw. des Bewilligungsverfahrens (z.B. Vereinfachtes Verfahren). In diesem Verfahren wird nach den Bestimmungen des Baupolizeigesetzes 1997 geprüft, ob das Bauvorhaben mit den Festlegungen des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes sowie der Baulatzerklärung übereinstimmt und weiters den bautechnischen Vorschriften (beim Vereinfachten Verfahren nur in eingeschränktem Umfang) entspricht bzw. die Nachbarabstände eingehalten werden.
Für Bauverfahren innerhalb des Altstadtschutzgebietes - Schutzzonen I und II - kommt auch das Salzburger Altstadtschutzgesetz 1980 zur Anwendung
- benötigte Unterlagen
Einem Bauansuchen sind die erforderlichen Planunterlagen für die Beurteilung beizuschließen. Alle weiteren Informationen zu den nötigen Unterlagen im Formular!
- Fristen
Mit der Ausführung eines Bauvorhabens darf vor Rechtskraft einer Baubewilligung nicht begonnen werden.
- zu beachten
Formulare
Noch Fragen?
- BaurechtsamtAdresse: Auerspergstraße 7, 5024 Salzburg
E-Mail: baurechtsamt@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3321
Fax: +43 (0)662 8072-3399