Baurecht
Zweitwohnung-Deklarierungsverordnung
Erklärung über die beabsichtigte künftige Verwendung einer Wohnung als Zweitwohnung gemäß § 86 Abs 15 des Salzburger Raumordnungsgesetz 2009.Wichtig: Voraussetzung für die Entscheidung durch die Gemeinde ist eine vollständig ausgefüllte Erklärung!
RIS: Zweitwohnung-Deklarierungsverordnung
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