Quelle: Alexander Killer

Wohnungstausch

Wohnungen tauschen? Geht das?

Es geht! Einfach erklärt in unserem kurzen Video:

Ein Service der Stadt Salzburg

Das Wohnservice prüft, ob ein Wohnungstausch möglich ist.

Sie können Ihre Wohnung die Sie von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft oder der Stadt Salzburg gemietet haben gegen die Wohnung anderer Mieterinnen oder Mieter tauschen. Sie können nur mit einer Person tauschen, die selbst eine Wohnung von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft oder der Stadt Salzburg bewohnt. Nutzen Sie die Wohnungstauschangebote um jemanden zu finden.

Voraussetzungen:

  • Beide Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner müssen die Wohnung mindestens 5 Jahre gemietet haben und Hauptmieterin oder Hauptmieter sein.
  • Beide Wohnungen müssen in der Stadt Salzburg sein.
  • Sie und Ihre Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpartner müssen Wohnbedarf haben. Außerdem müssen Sie einen wichtigen Grund für einen Wohnungstausch haben.
  • Sie dürfen keine Mietschulden haben. Es darf kein Räumungsverfahren gegen Sie geben. Das gilt für beide Tauschpartnerinnen und Tauschpartner.
  • Ihre Vermieterin muss die Stadt Salzburg oder eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft sein. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss dem Wohnungstausch zustimmen.
  • Beide Tauschpartnerinnen und Tauschpartner müssen den Förderungsbestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes entsprechen.
Wie und wo gebe ich den Antrag und die notwendigen Unterlagen ab?
  • persönlich im Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Kieselgebäude 6. Stock (Einwurf in den Postkasten)
  • per Post an Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Postfach 63, 5024 Salzburg
  • eingescannt per E-Mail an wohnservice@stadt-salzburg.at
  • per Fax an 0662/8072-2078