Quelle: Johannes Killer

Staatsbürgerschaftswesen

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die schriftliche Bestätigung, dass die darin bezeichnete Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder durch Verleihung erworben werden.
Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme.
Wenn die notwendigen Unterlagen komplett sind, wird der Staatsbürgerschaftsnachweis sofort ausgestellt.
Urkunden oder Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
Gebühr:  52,60 Euro für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises;
für Neugeborene bis zum 2. Lebensjahr ist die Erstausstellung gebührenfrei.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist der Hauptwohnsitz in Österreich.

Änderung der Staatsbürgerschaft

Kein Gang zum Meldeamt notwendig!
Die Änderung der Staatsbürgerschaft - das wird in der Regel die Einbürgerung zur Österreicher*in sein - wird von der zuständigen Evidenzgemeinde an das Zentrale Melderegister ZMR übermittelt. 
Da es einige Zeit dauern kann, bis die Evidenzgemeinde von der neuen Staatsangehörigkeit erfährt, steht die kostenlose Änderung der Staatsbürgerschaft bei der örtlichen Meldebehörde weiterhin offen.
Eine Bestätigung der Meldebehörde über die Berichtigung, d.h. eine Meldebestätigung ist gebührenpflichtig:
2,10 Euro für eine Bestätigung aus dem örtlichen Melderegister bzw. 3 Euro aus dem zentralen Melderegister bei mündlicher Antragstellung vor der Meldebehörde.
Im Zentralen Melderegister wird im Zuge der Staatsbürgerschaftsänderung ein sog. Prüfvermerk gesetzt.

Lebensbestätigung

Voraussetzung für die Ausstellung ist Ihr persönliches Erscheinen vor dem Standesamt.

Mitzunehmen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und das Schreiben jener Stelle (Versicherung udgl.), welche die Lebensbestätigung anfordert. Es wird darauf hingewiesen, dass das Standesamt ausschließlich Formulare bestätigt, die in deutscher Sprache (oder mehrsprachig) verfasst sind.

Alternativ kann Ihnen eine Lebensbestätigung gem. § 58 PStG 2013 in deutscher Sprache ausgestellt werden.
Wenn aus gesundheitlichen Gründen die persönliche Vorsprache nicht möglich ist, ist eine ärztliche Bestätigung (nicht älter als 7 Tage) vorzuweisen.

Sie erhalten die Lebensbestätigung direkt nach Terminreservierung beim Standesamt der Stadt Salzburg, Mirabellplatz 4, 1. Stock, Zimmer 111.
Terminreservierung unter Tel 0662/8072-3563 oder 3564 – standesamt@stadt-salzburg.at