Quelle: Johannes Killer

Sterbeurkunde

Meldung eines Sterbefalles / Sterbeurkunde

Voraussetzungen
Die Beurkundung bzw. Eintragung des Sterbefalles kann, binnen 2 Wochen, bei jedemStandesamt in Österreich, unabhängig vom Sterbeort, beantragt werden. Nach 14 Tagen ist das Standesamt des Sterbeorts zuständig.
Wenn die Eintragung eines Religionsbekenntnisses gewünscht wird, teilen Sie dies bitte dem Standesamt rechtzeitig mit.

Benötigte Dokumente für die Eintragung:

  • Geburtsurkunde (bei Geburten vor dem 01.01.1939 in Österreich – Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass bei nicht österreichischen Staatsangehörigen)
  • Meldebescheinigung (bei Wohnsitz im Ausland)

gegebenenfalls:

  • Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
  • Scheidungsbeschluss (mit Vermerk der Rechtskraft) der letzten Eheschließung/Partnerschaft
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners / des eingetragenen Partners

Eine Sterbeurkunde kann erst nach der Eintragung des Sterbefalles ausgestellt werden.
Die Kosten für eine Sterbeurkunde betragen 9,30 Euro.

In der Regel erfolgt die Anzeige des Todes durch die örtliche Polizeidienststelle, dem Gesundheitsamt/Sprengelarzt oder als Serviceleistung durch das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Sämtliche fremdsprachigen Dokumente (ausgenommen Reisepass) müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.