Todesfall
Sterbeurkunde
Meldung eines Sterbefalles / Sterbeurkunde
- VoraussetzungenEine Sterbeurkunde kann erst nach der Eintragung des Sterbefalles, in das Zentrale Personenstandsregister ZPR, ausgestellt werden.
- benötigte Unterlagen
Für die Eintragung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde (bei Geburten vor dem 01.01.1939 in Österreich – Taufschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass bei nicht österreichischen Staatsangehörigen)
- Meldebescheinigung (bei Wohnsitz im Ausland)
gegebenenfalls:
- Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
- Scheidungsbeschluss (mit Vermerk der Rechtskraft) der letzten Eheschließung/Partnerschaft
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners / des eingetragenen Partners
- FristenBevor eine Eintragung in das ZPR erfolgen kann, muss der Sterbefall beim örtlich zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Spätestens am nächsten Werktag des Todes. - zu beachten
In der Regel erfolgt die Anzeige des Todes durch die örtliche Polizeidienststelle, dem Gesundheitsamt/Sprengelarzt oder als Serviceleistung durch das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Die Eintragung (Beurkundung) des Sterbefalles kann, binnen 2 Wochen, bei jedem Standesamt in Österreich, unabhängig vom Sterbeort, beantragt werden. Wenn die Eintragung eines Religionsbekenntnisses gewünscht wird, teilen Sie dies bitte dem Standesamt rechtzeitig mit.
Hinweis:
sämtliche fremdsprachigen Dokumente (ausgenommen Reisepass) müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein: Gerichtsdolmetscher
Noch Fragen?
- Standesamt
- Wolfgang BuchnerSterbefälle
StandesbeamterTel: +43 (0)662 8072-3560
Fax: +43 (0)662 8072-2060 - Jutta LehnerSterbefälle
StandesbeamtinTel: +43 (0)662 8072-3561
Fax: +43 (0)662 8072-2060 - Eva NaglmayrSterbefälle
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3562
Fax: +43 (0)662 8072-2060