Mobilitätsunterstützung
Parkausweis bei Mobilitätseinschränkung
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Behindertenparkplätze; Quelle: Honorarfreies Pressebild: Stadt Salzburg / Johannes Killer
Der § 29b-Ausweis
Salzburger*innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, die eine dauernd starke Gehbehinderung haben, können den „Parkausweis für Behinderte“ beantragen. Bei Wegfall der dauernd starken Gehbehinderung muss der Ausweis unverzüglich der ausstellenden Behörde zurückgegeben werden.
Die Zuständigkeit betreffend der Ausstellung von Parkausweisen gemäß § 29b StVO 1960 dem
Sozialministeriumservice, über
Tel: +43-662-88983-0
Auerspergstraße 67A,
Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises ist
- der Besitz eines Behindertenpasses über das Sozialministeriumservice und
- der Zusatzeintragung:
'Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung'.
- zu beachten
Noch Fragen?
- Verkehrs- und StraßenrechtsamtAdresse: Markus-Sittikus-Straße 4, 5024 Salzburg
E-Mail: verkehr@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3191
Fax: +43 (0)662 8072-2067