Planungsbegutachtung

Unter dem Sammelbegriff der Planungsbegutachtung sind grundsätzlich zwei Aufgabenbereiche zusammengefasst:

  • Planungsrechtliche Beurteilung

    Hierbei gilt es vor allen Dingen festzustellen, ob eine bauliche Maßnahme den Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes entspricht.
    Diese Beurteilung wird durch Sachbearbeiter*innen der MA 5/00 - Abteilungsleitung vorgenommen.
     
  • Architektonische Begutachtung

    Baumaßnahmen werden in diesem Rahmen sowohl in städtebaulicher als auch architektonischer Hinsicht auf deren Vereinbarkeit mit dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild geprüft.
    Dies obliegt der MA 5/03 - Amt für Stadtplanung und Verkehr.

Die konkreten Zuständigkeiten richten sich nach

  • den sogenannten Architekturgruppen und/oder
  • der Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet.

Architekturgruppen

Bauvorhaben werden entsprechend ihrer Bedeutung bzw. Größe in Architekturgruppen untergliedert und dementsprechend durch Sachbearbeiter/innen, Amtssachverständige oder Experten-Gremien behandelt.

    Zuständigkeiten in einer Stadtplanübersicht zum Download