Werbeanlagen

Anlagen, die für die Aufnahme von wechselnder Werbung gedacht sind, wie zB Litfaßsäulen, Großflächenplakattafeln oder Sammelhinweisständer und bedürfen der Bewilligung.
Auch Firmenhinweisschilder bedürfen der Bewilligung - auch jene auf privatem Grund.
Auch für Handymasten ist ein  Bewilligungsverfahren durch das  Straßen und Verkehrsrechtsamt das notwendig.

Begutachtungen: Altstadt - Stadtbild