Wirtschaftsförderungen
Alarmanlagenförderung
Die Stadt Salzburg leistet einen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität und fördert ab sofort den Einbau von Alarmanlagen - speziell InhaberInnen von Kleingewerbe-Geschäftslokalen - in denen oft nur eine Person anwesend ist.
Die Stadt Salzburg fördert den Einbau von kompakten, modular erweiterbaren Alarmanlagen, die über Telefonleitung bzw. einem GSM-Modul mit der Polizei bzw. einem Wachdienst mit permanent besetzter Notruf-Zentrale verbunden ist und soll zumindest über einen Panik- bzw. Überfalltaster oder Fußkontaktschiene sowie über einen Bewegungsmelder als Einbruchsalarm verfügen.
Die Wirtschaftsförderung ersetzt bis zu einem Drittel der Kosten, maximal 300 Euro.
- benötigte Unterlagen
- Vertrag für die Alarmanlage
- Rechnung der Alarmanlage
- eigenhändig unterschriebene Erklärung zum Datenschutz und den Förderungsbedingungen
- zu beachtenDe-minimis-Förderungen: im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als € 200.000,-- (bei Unternehmen des Straßentransportsektors max. € 100.000,-) innerhalb von 3 Steuerjahren in Anspruch genommen werden.
Formulare
Noch Fragen?
- Wirtschaftsförderung und Bodenpolitik
- Hilde WannerFörderungen
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3402