Fraktionen - Einnahmen und Ausgaben

Fraktionsförderung

Zur Bewältigung ihrer kommunalpolitischen Aufgaben einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Schulung ihrer Mitglieder, erhalten die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen von der Stadt eine jährliche finanzielle Unterstützung. Die Höhe regelt ein Gemeinderatsbeschluss auf der Grundlage des Salzburger Stadtrechtes (§ 20a Salzburger Stadtrecht).

Die Unterstützung (Fraktions- und Parteiförderung) besteht aus einem Sockelbetrag für jede Fraktion und einem Steigerungsbetrag pro Fraktionsmitglied.

Im Zuge einer Stadtrechtsnovelle im Jahr 2020 hat der Landtag die Bestimmungen zur Fraktionsförderung dahingehend geändert, dass sich die Fraktionen auf Antrag einen Teil der Fraktionsförderung als Parteienförderung auszahlen lassen können. Die Verwendung der als Parteiförderung ausgewählten Beträge unterliegen weiterhin der Prüfung durch das Kontrollamt und sind für kommunalpolitische Zwecke zu verwenden. 

Der Gemeinderat beschloss am 18.9.2019, dass die Stadt sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinderatsfraktionen entsprechend der Gliederung im Prüfbericht des Kontrollamtes zu veröffentlichen hat. Die Veröffentlichung erfolgt jährlich unverzüglich nach der Kenntnisnahme der Ergebnisse der Prüfung der Fraktions- und Parteiförderung durch den Gemeinderat.

Durch die Veröffentlichung der Einnahmen- und Ausgaben soll transparent sein, wie die Gemeinderatsfraktionen ihre erhaltenen Förderungen verwendet haben.