Planverfahren der Stadtplanung
Laufende Bebauungsplanverfahren
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht, dass der Planentwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes 1997 (ON 8) sowie der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe SCHALLMOOS – NORD – 10 / G1“ (ON 6), jeweils für den Bereich Samergasse 30A, Gst 113/1 KG Gnigl, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort: Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5/00 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 19.3.2021 bis einschließlich 16.4.2021
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „SCHALLMOOS – NORD 9/G1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
- 22. Kundmachung: Flächenwidmungsplanänderung und Bebauungsplan der Grundstufe "SCHALLMOOS - NORD - 10 / G1"
- Bebauungsplanentwurf-Samergasse 30A
- Beiblatt-Samergasse 30A
- Erforderlicher Wortlaut-Samergasse 30A
- Hilfsplan zum Flächenwidmungsplanentwurf–Samergasse 30A
- Legende–Samergasse 30A
- Mappenblatt–Samergasse 30A
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des erweiterten Bebauungsplanes der Grundstufe „ITZLING-OST - 11 / E1“ (ON 6) für den Bereich Ischlerbahnstraße 19, Gst. 247/5 KG Itzling, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg
Amtsgebäude der MA 5 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 04.03.2021 bis einschließlich 02.04.2021
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „Itzling – Ost 1/G1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Aufbaustufe „WOHNBEBAUUNG ITZLINGER HAUPTSTRASSE 56-58A - 1 / A1“ (ON 4) für den Bereich Itzlinger Hauptstraße, Höhe Austraße, Gst. 388/1, 389/1, 391 und 505/1, alle KG Itzling, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg,
Amtsgebäude der MA 5/00 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 15.02.2021 bis einschließlich 15.03.2021
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „ITZLING-MITTE 6/G1“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe „MAXGLAN-LEOPOLDSKRON - 44 / G1" (ON 5) für den Bereich Moosstraße 13,
Gst. 879/2, 879/4, 879/13 und 1437, alle KG Maxglan, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg,
Amtsgebäude der MA 5/00 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 15.02.2021 bis einschließlich 15.03.2021
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „Maxglan-Leopoldskron 37/G1 Göllstr.“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Gemäß § 65 Abs 3 iVm Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 wird kundgemacht, dass der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Aufbaustufe „HOTEL ALPENSTRASSE 115-117 - 1 / A1“ (ON 4) für den Bereich Alpenstraße 115-121, Gst. 785/4, 785/5, 942/1 ua, alle KG Morzg, zur allgemeinen Einsicht wie folgt aufliegt:
Ort:
Magistrat Salzburg,
Amtsgebäude der MA 5/00 – Raumplanung und Baubehörde
Auerspergstraße 7
5020 Salzburg
Schaukasten an der Straßenfront des Gebäudes
Zeitraum der Auflage:
Vom 15.02.2021 bis einschließlich 15.03.2021
Mit diesem Bebauungsplan wird nachstehende Verordnung geändert bzw. ergänzt:
- Bebauungsplan der Grundstufe „ALPENSTRASSE-SÜD 13/G1/N4“
Innerhalb der Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.