Quelle: Alexander Killer

Architekturgruppe 3 (Planungsvisite)

In der Planungsvisite erfolgt die Begutachtung von Bauten von größerem Umfang oder Bedeutung:

  • ab 500 m² bis 1.999 m² Bruttogeschoßfläche bzw.
  • mehr als 5 Wohnungen bzw.
  • bei besonders gestaltungsrelevanten Umbauten.

Die Beratung erfolgt unter Vorsitz des Abteilungsvorstandes der MA 5 - Raumplanung und Baubehörde gemeinsam mit dem Amtsleiter der MA 5/03 - Amt für Stadtplanung und Verkehr, den erforderlichen weiteren Sachbearbeiter*innen und einem/r für eine Funktionsperiode bestellten sogenannten externen Architekten/in.

Sachbearbeiter*in für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5024 Salzburg
Marie-Sophie Schiebler
Planungsrechtliche Beurteilung (Planungsvisite); Bescheinigung gem § 12 Abs 2 S.GVG 2023;

Sachbearbeiter*in für die architektonische Begutachtung
Arch. Dipl.-Ing. Elisabeth Schabelreiter
Externe Architektin Planungsvisite