Kommunalabgaben für Zweitwohnsitze und Wohnungsleerstand
Seit 1.1.2023 sind die Stadt Salzburg und die Gemeinden des Landes Salzburg ermächtigt zwei neue Gemeindeabgaben auszuschreiben.
- eine Kommunalabgabe Zweitwohnsitz - eine Abgabe auf Zweitwohnsitze,
- eine Kommunalabgabe Wohnungsleerstand - eine Abgabe auf Wohnungen ohne Wohnsitz;
In den folgenden Links finden Sie alle wesentlichen Eckpunkte dieser beiden neuen Abgaben.
- Abgabe auf ZweitwohnsitzeFür Zweitwohnsitze, also jener Wohnsitz der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird, ist eine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten.
- Wohnungsleerstandsabgabe - Abgabe auf Wohnungen ohne WohnsitzFür Wohnungen, bei denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters an mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr kein Wohnsitz gemeldet ist, muss eine Wohnungsleerstandabgabe entrichtet werden.