Wahlkarte und Briefwahl - Nationalratswahl 2024

Allgemeines

Wahltag: 29. September 2024
Stichtag: 9. Juli 2024
Wahlzeit: 7 bis 16 Uhr

Wahlrecht

Wer ist in der Stadt Salzburg berechtigt, an der Europawahl am 29. September 2024 teilzunehmen?

Männer und Frauen, die am Stichtag 

  • die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
  • ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben und
  • am 29. September 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

FAQ

Wann brauche ich eine Wahlkarte?
Wenn Sie am Wahltag voraussichtlich nicht in Salzburg sind oder aus einem anderen Grund nicht in Ihr Wahllokal gehen können.

Ab wann kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Die Wahlkarte kann sofort beantragt werden. Ausgestellt werden die Wahlkarten etwa ab Anfang September.

Bis wann kann ich Wahlkarten beantragt werden?
Persönlich: Bis spätestens 27.9.2024 (12 Uhr) jeweils Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Schriftlich: Bis spätestens 25.9.2024 (24 Uhr)

Wie und wo kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Sie können eine Wahlkarte persönlich, online oder schriftlich beantragten.

Persönlich: unter Vorlage eines Identitätsnachweises (z. B. Reisepass) im Schloss Mirabell etwa ab Anfang September bis spätestens Freitag 27.9.; 12 Uhr
Online: www.stadt-salzburg.at/wahlkarte (dieser link ist ab Mitte Juli 2024 aktiv)

Wie bekomme ich eine schriftlich beantragte Wahlkarte zugestellt?
Sie erhalten die Wahlkarte eingeschrieben von der Post.

Muss ich die Wahlkarte selbst beantragen?
Ja, es gibt keine Möglichkeit der Antragstellung durch eine andere Person z. B. Erwachsenenvertreter, Vertreter, Beauftragter odgl.

Muss ich die Wahlkarte selbst abholen?
Sie haben die Möglichkeit eine dritte Person mit der Abholungder Wahlkartezu betrauen. In diesem Fall hat die beauftragte Person bei der Abholung der Wahlkarte

1. eine Vollmacht von Ihnen zur Abholung beim Wahlamt vorzulegen und allenfalls
2. den schriftlichen Antrag zu überreichen, falls dieser noch nicht eingebracht wurde.

Wie kann man mit einer Wahlkarte wählen?
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der Stimmzettel, ein verschließbares blaues Wahlkuvert mit der aufgedruckten Zahl Ihres Landeswahlkreises, die Wahlvorschläge und ein Informationsblatt. Sie können mit der Wahlkarte in einem Wahllokal der Stadt Salzburg oder einer anderen österreichischen Gemeinde wählen oder von der Briefwahl Gebrauch machen.

Briefwahlmöglichkeit:

Gehen Sie bei der Briefwahl wie folgt vor:

  • Entnehmen Sie das blaue Wahlkuvert und den Stimmzettel aus der Wahlkarte,
  • füllen Sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus,
  • legen Sie den Stimmzettel in das blaue Kuvert,
  • legen Sie das blaue Kuvert in die Wahlkarte
  • unterschreiben Sie die Wahlkarte in dem dafür vorgesehenen Feld und kleben Sie die Wahlkarte zu. 

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte muss, wenn von der Briefwahl Gebrauch gemacht wurde,- spätestens am Wahltag bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen oder am Wahltag in einem Sprengelwahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Später einlangende Wahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden.

Kann man mit einer Wahlkarte auch in einem Wahllokal der Stadt Salzburg wählen?
Ja, in jedem Wahllokal in der Stadt Salzburg und in jeder Gemeinde in Österreich unter Vorlage eines Identitätsnachweises und der Wahlkarte. Beachten Sie, dass dies nur möglich ist, solange Sie die Briefwahlhandlung noch nicht vorgenommen haben.

Welche Fehler führen zur Nichtigkeit bei der Wahl mittels Briefwahlkarte?

  • wenn die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben wurde,
  • wenn die Wahlkarte nicht zugeklebt ist,
  • wenn, die Wahlkarte derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann,
  • wenn die Daten des Wählers auf der Wahlkarte nicht erkennbar sind
  • die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei einer Bezirkswahlbehörde eingelangt oder bis 16 Uhr in einem Wahllokal abgegeben worden ist
  • wenn die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält,
  • wenn die Wahlkarte ein anderes oder mehrere andere als das beige Wahlkuvert enthält,
  • wenn die Wahlkarte zwei oder mehrere beige Wahlkuverts enthält,
  • wenn das Wahlkuvert, abgesehen vom Aufdruck, beschriftet ist.

Bekomme ich eine neue Wahlkarte, wenn ich meine verloren habe?
Nein.

Bekomme ich eine Ersatzkarte für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte?
Eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und noch nicht unterschrieben ist, kann an die MA 1/02 retourniert werden. In diesem Fall kann nach Erhalt der Wahlkarte ein Duplikat ausgestellt werden.  

Was kann man tun, wenn eine Wahlkarte nicht rechtzeitig angekommen ist?
Briefwahlkarten, die in den örtlich zuständigen Postgeschäftsstellen hinterlegt worden sind, werden am Wahltag von 7 bis 16 Uhr für die Ausfolgung an den Antragsteller bereitgehalten. Für die Übernahme der Wahlkarte ist der Identitätsnachweis mittels amtlichen Lichtbildausweises durch den Antragsteller erforderlich. Zur raschen Abwicklung der Übergabe wird die vorherige telefonische Kontaktnahme mit dem Einwohner- und Standesamt unter der Telefonnummer 8072-3530 empfohlen.

Was ist zu tun, wenn sich eine Person voraussichtlich am Tag der Wahl im Krankenhaus befindet oder krank oder gebrechlich ist?
Hier kann ebenfalls eine Wahlkarte beim Einwohner- und Standesamt zum Zwecke der Briefwahl oder des Besuchs durch eine besondere Wahlbehörde beantragt werden. Für die Beantragung einer besonderen Wahlbehörde für den Wahltag ist jedenfalls vorher Kontakt unter der Telefonnummer 8072-3536 aufzunehmen.