Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Alle behördlichen Angelegenheiten der Gemeinde- und Bezirksverwaltung, die nicht von anderen Magistratsdienststellen oder von der Bundespolizeidirektion erledigt werden, fallen in die Zuständigkeit der Abteilung 1. Im Bereich der Abteilungsleitung werden diverse behördliche Angelegenheiten behandelt, weiters werden die Ämter der Bezirksverwaltung koordiniert und wird dabei ua. darauf geachtet, dass die Erledigung von Verwaltungsverfahren möglichst effizient erfolgt.
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