Maßnahmen zur zeitlichen Koordinierung von Tiefbauvorhaben; Planung sowie Überwachung aller im Straßenkörper unterirdisch anzulegenden Leitungen und Einbauten sowie diesbezügliche Beratung; Festlegung von Leitungstrassen; Mitwirkung bei der Erstellung von Bebauungsplänen und bei der Projektierung von Straßen; Erteilung von Grabe- und Einbaugenehmigungen betreffend öffentliche Verkehrsflächen sowie Treppelwege, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt oder hiezu eine Berechtigung der Gemeinde besteht, weiters auf sonstigen Grundstücken der Stadt, soweit es sich nicht um Maßnahmen untergeordneter Bedeutung handelt; Überwachung von Grabungsarbeiten.
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