Lockdown-Ende: Stadt:Bibliothek & Sportangebote öffnen wieder

Freitag, 10.12.2021
Die städtischen Sporteinrichtungen stehen ab kommender wieder zur Verfügung
Foto: A. Killer

Öffnungen mit Sicherheitsgurt – Verordnung noch nicht eingetroffen
Mit Ende des vierten Lockdowns stehen den Menschen dieser Stadt weitere Services zur Verfügung und einige Betriebe und Angebote öffnen wieder. Strenge Auflagen bei den unterschiedlichen Angeboten dienen zur Sicherheit für die Menschen, aber auch zum Schutz der vielen Mitarbeiter:innen.

  • Die Stadt:Bibliothek in Lehen öffnet mit Montag wieder ihre Tore. Es gilt die 2G-Regel und im gesamten Haus eine FFP2 Maskenpflicht. Der Bücherbus „Moby Book“ tourt auch wieder durch die Stadt und versorgt die Stadtteile mit „Lesestoff“.
  • Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt informierten die betroffenen Eltern bereits direkt mit einem Brief, über die neuen Vorgaben. Für die nächsten beiden Wochen bis Weihnachten betreuen die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wieder alle Kinder, deren Eltern es (beruflich) brauchen oder wünschen. Die am Anfang des Lockdowns angekündigte Regelung, dass die Betreuungskosten wochenweise erlassen werden, wenn das Kind nicht in die Einrichtung kommt, bleibt bis Weihnachten aufrecht.
  • Die städtischen  Sporteinrichtungen stehen den Sportler:innen zur Verfügung. Konkret bedeutet das die Sporthalle Alpenstraße und das Sportzentrum Nord ab Montag, 13.12.2021 wieder geöffnet haben. Das AYA Hallenbad öffnet mit Sonntag, 12.12.2021 zu den gewohnten Öffnungszeiten. Die Eisarena steht ebenfalls ab Sonntag, den 12.12.2021 den Sportler:innen zur Verfügung. Ebenso öffnen die Schulturnhallen für den Vereins- und Breitensport wieder ab Montag.
  • Der Eiszauber im neuen Volksgarten adaptiert die maximale Besucher:innen-Anzahl und seine Öffnungszeiten. Ab Sonntag, 12.12.2021 öffnet die „magische“ Eisrunde täglich von 09:00-13:00 und  14:00-21:00. Sie steht 250 Besucher:innen gleichzeitig unter der Einhaltung der 2G-Regel und einer Gäste-Registrierung zur Verfügung. Zusätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen, wie Kabinen oder Toilette-Anlagen. Während dem Eislaufen muss keine Maske getragen werden. Personen unter 12 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Tickets sollen über den Webshop gekauft werden.
  • Die Stadt empfiehlt weiterhin in allen Servicebereichen auf Online- oder telefonische Beratungen auszuweichen. Wirklich unverzichtbare Erledigungen gibt es nur nach vorheriger Terminvergabe.
  • Die Stadt appelliert noch einmal an alle Salzburgerinnen und Salzburger sichvernünftig zu verhalten, damit es nicht eine weitere „Bescherung“ in Form von stark steigenden Infektionszahlen, gibt.
  • Dies alles geschieht unter Einhaltung aller bekannter Vorgaben und Vorschriften, jedoch ist bis Freitag mittags die notwendige Verordnung noch nicht eingetroffen und so kann es zu kurzfristigen Änderungen und Adaptierungen kommen.
  • Alle weiterführenden Informationen oder Öffnungszeiten der Servicebereiche im Überblick findet man auf dem kommunalen Informationsportal der Stadt Salzburg unter www.stadt-salzburg.at.

Höfferer Jochen MA