Kulturausschuss: Gastgärten für Concept Stores in der Altstadt – Kriterien beschlossen

26.09.2024

Zur heutigen Sitzung des Kulturausschusses, am Donnerstag, 26. September 2024, wurden sechs Tagesordnungspunkte unter der Vorsitzführung von Susanne Dittrich-Allerstorfer (ÖVP) behandelt. 

Einstimmig beschlossene Tagesordnungspunkte: 

  • Das Salzburger Marionettentheater beantragt für dringliche Sanierungsmaßnahmen der Hinterbühne einen Investitionszuschuss von 70.000 Euro. Um die Technik auf den heutigen sicherheitstechnischen Stand zu bringen, fallen Gesamtkosten von rund 195.000 Euro an. Diese sollen zu gleichen Teilen von je 70.000 Euro von der Stadt Salzburg und dem Land Salzburg getragen werden. Die restlichen Kosten werden aus dem laufenden Betrieb des Marionettentheaters gedeckt.
  • Aufgrund immer häufiger entstehender Concept-Stores, die ihre Haupteinnahmequelle nicht im Gastbetrieb sehen, aber auch Getränke ausschenken, werden um immer mehr Anträge für Gastgärten angesucht.
    Somit werden einheitliche Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von Gastgärten für eben diese Nutzungsform in der Altstadt festgelegt. Neben der Pflicht einer behördlichen Genehmigung für Gastgärten, wurden zusätzlich weitere Kriterien beschlossen. Unter anderem das Plakatständer nicht aufgestellt werden dürfen.
    Nach einem Jahr werden ein Bericht der neu genehmigten Gastgärten vorgelegt und die Kriterien evaluiert. 
  • Projektförderung für die Personal Fitness GmbH über 10.000 Euro für den Salzburger Businesslauf

Weitere beschlossene Tagesordnungspunkte: 

  • Vorläufig gegen ÖVP und FPÖ beschlossen wurden ab 1. Jänner 2025 erhöhte Wertgrenzen in der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GGO) und der Magistratsgeschäftsordnung (MGO). Der endgültige Beschluss fällt in der nächsten Gemeinderatssitzung. „Wertgrenzen“ sind in diesem Zusammenhang Höchstbeträge, bis zu denen der Bürgermeister, der Stadtsenat und die Ausschüsse des Salzburger Gemeinderates selbstständig beispielsweise Förderansuchen beschließen dürfen. Im Falle des Kulturausschusses können damit unter anderem Bewilligungen von Subventionen in einem Wirkungsbereich von 100.000 Euro (früher 50.000 Euro) beschlossen werden. Außerdem können Lieferungen und Leistungen für Schulen und Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen von 1.500.000 Euro (früher 750.000 Euro) beschlossen werden. 
  • Gegen die KPÖ beschlossen wurde eine Bewilligung zur Betreibung eines Verkaufskiosk in der Wiener-Philharmonikergasse. Grund für die erneute Bewilligung ist ein Inhaber:innenwechsel.

Lapuch Laura BA