Quelle: Johannes Killer

Hundehaltung

Registrierung von Hunden

gem §24a TSchG
Hunde auf Wiese

Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, mit personenbezogene Daten des Eigentümers damit entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde ihrer Halter*in zurückgebracht werden können.
Kennzeichnung:
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einer Tierärzt*in kennzeichnen zu lassen.
Registrierung 

  • durch die Tierärzt*in, der die Kennzeichnung vorgenommen hat oder
  • durch den Hundehalter selbst mittels Bürgerkarte oder Handysignatur über die Heimtierdatenbank des Gesundheitministeriums oder
  • durch den Eigentümer selbst über animaldata.com

Kostenpflichtig: die Tierbesitzer*in erhält von der Tierärzt*in eine Transaktionsnummer (TAN) oder die vorregistrierte Mikrochipnummer und die Postleitzahl der Tierärzt*in. Es entstehen dafür voraussichtlich die gleichen Kosten wie bei der Registrierung durch die Tierärzt*in.
Die Registrierung ist Pflicht. Bitte überprüfen Sie in der Heimtierdatenbank ob Ihr Hund schon registriert ist.
Auch jede Änderungist von der/vom Halter*in oder Eigentümer*in zu melden und in die Datenbank einzugeben.
Die Halter*in ist verpflichtet ihr Tier binnen eines Monats nach der verpflichteten Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu melden.

Leinen- bzw. Maulkorbpflicht

Besitzer halten ihre Hund beim Gassi gehen vorbildlich an der Leine.
Hunde an der Salzachböschung an der Leine

Ohne Maulkorb, ohne Leine: Hunde in der Stadt frei umherlaufen zu lassen, ist aus guten Gründen verboten.
In der Stadt Salzburg müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen entweder mit einem Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.
Hinweis: Die Hasenpest als Infektionskrankheit kann auch auf Hunde übertragen werden. Die Leinenpflicht für Hunde ist daher strikt einzuhalten!

Hundefreilaufflächen

Zwei Hund spielen auf einer Hundewiese
Hundewiese

Die Hundefreilaufflächen sind ein Angebot Hunde frei, d.h. ohne Leine und ohne Maulkorb, laufen lassen zu können.
Es werden dazu geeignete Fläche eingezäunt und mit Hundesackerlspender, Mülltonnen und teilweise auch mit Beleuchtung ausgestattet.
Auf diesen Flächen dürfen die Hunde ohne Maulkorb und ohne Leine umhertollen.
Frei herumlaufende Hunde ohne Maulkorb oder Leine führen häufig zu Konflikten - mit anderen Hunden, Radfahrer:innen, Fußgänger:innen, spielenden Kindern oder anderen. Die Hundefreilaufflächen sollen diese Konflikte reduzieren und trotzdem den Hunden die Möglichkeit zum freien Auslauf bieten.
Bitte halten Sie die Flächen auch aus eigenem Interesse sauber - Häufchen sind aufzunehmen und in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Utensilien gibt es kostenlos an jedem Hundesackerlspender.

Die Hundefreilaufflächen sind ganzjährig geöffnet und haben keine Schließzeiten. Der Zugang zur Hundefreilauffläche im Schlosspark Hellbrunn ist an die Parköffnungszeiten gebunden.

Hundekotbeseitigungspflicht

Hundekotbeseitigung vom Besitzer
Hundekotbeseitigungspflicht

Jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.
Ziel dieser Verordnung ist es, Gefährdungen für die menschliche Gesundheit durch mit Parasiten wie Giardien und Bandwürmer kontaminierten Hundekot zu vermeiden.
Die Infektionsgefahr ist groß, besonders Kleinkinder sind durch den Kot einem Risiko ausgesetzt. Kommt Hundekot auf die Schuhsohle, trägt man die ungeliebten Gäste ins Haus.

Hundeverbot auf Spielplätzen

Piktogramm zu einem Hundeverbotsschild. Ein durchgestrichener Hund und Kinder auf einem Spielplatz.
Hundeverbot auf Spielplätzen lt Verordnung

Das Mitführen oder freie Laufenlassen von Hunden auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist im Stadtgebiet Salzburg verboten.
Dadurch soll die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch mit Parasiten kontaminierten Hundekot vermieden werden.
Besonders Kleinkinder, die krabbeln und gerne auch noch Dinge unbewusst in den Mund nehmen, sollen nicht in Kontakt mit Hundekot kommen.
Wer seinen Hund frei Laufenlassen möchte, kann eine Hundefreilauffläche besuchen.

Rechtsgrundlage

Verbot von Hunden auf Kinderspielplätzen, Hundekotbeseitigung, Leinen-/Maulkorbzwang in den Ortspolizeilichen Verordnungen