Quelle: Alexander Killer

Gehsteige, Gehwege und Radwegebau

Die Gehsteige und Gehwege in der Stadt Salzburg werden laufend Instandgehalten. In der Stadt sind ca. 400 km Gehwege und Gehsteig zu betreuen.
Für die Gehsteigneuerrichtung wird vom Straßen- und Brückenamt eine Prioritätenreihung vorgeschlagen.
Die Reihung wird nach Berücksichtigung der Kriterien Sicherheit, Kfz-Verkehrsmenge, Lückenschlusswirkung und Straßenzustand ermittelt und dem Bauausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Die bauliche Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Nach der Gehsteigneuerrichtung werden die anteiligen Kosten nach dem Anliegerleistungsgesetz (ALG) vorgeschrieben.
Folgende Aufgaben bzgl. Gehsteige, Gehwege, und ÖPNV-Maßnahmen werden vom Straßen- und Brückenamt erfüllt:

  • Gehsteigneuerrichtung
  • Feststellung und Vorschreibung der Gehsteigerrichtungskosten nach Anliegerleistungsgesetz
  • Durchführung von Gehsteigsanierungen
  • Herstellung Gehsteigabsenkungen bei Grundstückeinfahrten
  • Behindertengerechte Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen
  • Haltestellenverbesserungen

Sämtliche neuen Gehsteige werden behindertengerecht ausgeführt.
Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit wie z.B. taktile Leiteinrichtungen, Absenkungen bestehender Gehsteige, Bau von Gehsteigzungen, umgesetzt.

Projekte 2022 - folgende Gehsteige sollen umgesetzt werden:

  • Theodostraße
  • Stadlhofstraße
  • Weberbartlweg
  • Franz-Huemer-Straße  
  • Bräuhausstraße
  • Itzlinger Hauptstraße

Gehsteige

Anliegerleistungsgesetz
Neuer Schutzweg Apothekerhofstraße / Dr. Petter-Straße

Für die Gehsteigneuerrichtung wird vom Straßen- und Brückenamt eine Prioritätenreihung vorgeschlagen.
Die Reihung wird nach Berücksichtigung der Kriterien Sicherheit, Kfz-Verkehrsmenge, Lückenschlusswirkung und Straßenzustand ermittelt und dem Bauausschuss zum Beschluss vorgelegt. Die bauliche Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Folgende Aufgaben bzgl. Gehsteige werden vom Straßen- und Brückenamt erfüllt:

  • Gehsteigneuerrichtung
  • Feststellung und Vorschreibung der Gehsteigerrichtungskosten nach Anliegerleistungsgesetz
  • Durchführung von Gehsteigsanierungen
  • Herstellung Gehsteigabsenkungen bei Grundstückeinfahrten
  • Behindertengerechte Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen

Sämtliche neuen Gehsteige werden behindertengerecht ausgeführt.
Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit wie z.B. taktile Leiteinrichtungen, Absenkungen bestehender Gehsteige, Bau von Gehsteigzungen, umgesetzt.

Radwegebau

Niveaugleiche Radfahrueberfahrt an der Carl-Zuckermayer-Strasse
Carl-Zuckmayer-Straße; niveaugleiche Radfahrüberfahrt

Das Straßen und Brückenamt ist für die bauliche Umsetzung von Radwegen zuständig. In Abstimmung mit der Radkoordination wird die Priorisierung der baulichen Umsetzung auf Grundlage der Radstrategie 2025+ festgelegt. Die bereits bestehenden 200 km Radwege werden durch bauliche Maßnahmen laufend verbessert und durch Neubauten erweitert.
Folgende Aufgaben bzgl. Radwege werden vom Straßen- und Brückenamt erfüllt:

  • Bauleitung / Bauüberwachung von Radwegeprojekten
  • Durchführung von Radwegsanierungen und Neubauten
  • Teilnahme an Verhandlungen

Mehr Effizienz und Sicherheit 
Ein zentraler Aspekt bei den Baumaßnahmen ist die Berücksichtigung technischer Standards und Richtlinien für städtische Straßen. Dies spiegelt sich deutlich in Projekten wie der Umgestaltung der Bräuhausstraße wider, wo durch den Umbau eine neue Fahrradstraße eingerichtet wurde, um den Radverkehr effizienter und sicherer zu gestalten.

Auch 2024 wartet eine Vielzahl an Projekten auf das Team des Radwegebaus. Darunter der Ausbau des Radweges an der Moosstraße und der Radschnellweg entlang der Salzach.