Zahlungserleichterung - Antrag

Für zivilrechtliche Forderungen der Stadt (zB Kfz-Abschleppkosten, Mietentgelte für Turnhallenbenützung, Einsatzkosten der Feuerwehr Salzburg,..), die außerhalb des Anwendungsbereiches der Bundesabgabenordnung liegen, können bei einer städtischen Gesamtforderung von max. € 3.000,-- und einer Ratenvereinbarung bis zu einem Jahr die Anträge für Ratenzahlungen mittels angefügtem Online-Formular übermittelt werden, wobei jedoch ein finanzieller Härtefall vorliegen muss und die Einbringung der Forderung generell nicht gefährdet sein darf.
Dabei muss eine monatliche Mindestrate von  20 Euro geleistet werden.
Im Anschluss erfolgt dann eine schriftliche Erledigung durch die MA 4/00 – Finanzdirektion.

Voraussetzungen:
Ausschließlich anzuwenden für folgende Fälle:

  • zivilrechtliche Forderungen der Stadt (zB Kfz-Abschleppkosten, Mietentgelte für Turnhallenbenützung, Einsatzkosten der Feuerwehr Salzburg, …), soweit
  • Außenstände bis max. EUR 3.000,00 betragen und
  • maximaler Abstattungszeitrahmen bis 12 Monate ab Fälligkeitsdatum beträgt.

Zu beachten:
Bei Ansuchen, die den Betrag von € 3.000,-- oder die Laufzeit von einem Jahr überschreiten, ist die Verwendung dieses Online-Formulars nicht mehr zulässig, da in diesen Fällen die entsprechenden Einkommensnachweise vorzulegen sind und eine Besicherung der offenen Forderung zu erfolgen hat.
Weiters sind diese Ratenvereinbarungen gemäß den Bestimmungen der Gemeinderatsgeschäftsordnung GGO mit derzeit 5,5% ab dem Fälligkeitsdatum zu verzinsen.
In diesen Fällen ist mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Martin Schlager, direkt Kontakt aufzunehmen.