Frauenwahlrecht seit 1918
100 Jahre Frauenwahlrecht
Die Einführung des allgemeinen, gleichen Wahlrechts ohne Unterschied des Geschlechts am 12. November 1918 ist ein Meilenstein in der Geschichte Österreichs. Es musste über lange Jahre hart erkämpft werden.
Frauen konnten nun selbst wählen gehen und in politische Funktionen gewählt werden. Erstmals bei den Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919, bei der Salzburger Landtagswahl am 6. April 1919 und bei der ersten Gemeinderatswahl in der Stadt Salzburg am 13. Juli 1919. Ungeachtet der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ungleichheiten waren Frauen nun als Wählerinnen ein wichtiger politischer Faktor.
Das 20. Jahrhundert brachte den Frauen in Österreich aber keinen durchgehenden Zuwachs an politischer Teilhabe und Mitbestimmung. Austrofaschismus und Nationalsozialismus bedeuteten eklatante Rückschritte. Positiv waren die Rechtsreformen in den 1970er Jahren und die Frauenbewegung der 1980er Jahre. Sie hinterfragten die bestehenden Geschlechterverhältnisse und Rollenbilder - „Das Private ist politisch“ war das Motto.
Auch 100 Jahre nach der Einführung des allgemeinen Wahlrechts ist die davon ausgehende Möglichkeit der Mitbestimmung und Mitgestaltung ein wichtiges wahrzunehmendes Grundrecht, von dem Männer genauso wie Frauen profitieren. Es ist die Grundlage für echte Gleichberechtigung.