Erklärung zur Barrierefreiheit auf www.stadt-salzburg.at

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stadt-salzburg.at 

Die Stadt Salzburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Salzburger Web-Zugänglichkeits-Verordnung – 28. Verordnung vom 1. April 2020  zur  Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1), barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Stadt Salzburg ist bemüht, ihre Website unter Berücksichtigung des Gesetzes vom 1. Februar 2006 über die Gleichbehandlung im Bereich des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Salzburger Gleichbehandlungsgesetz - S.GBG) zu gestalten.

Die Stadt Salzburg ist bemüht, ihre Website unter Berücksichtigung des Gesetzes vom 21. Oktober 1981 über Hilfen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg (Salzburger Teilhabegesetz – S.THG) zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die Stadt Salzburg ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten.
Die neuen Applikationen beziehungsweise Erweiterungen wurden barrierefrei umgesetzt.

Gewisse Unvereinbarkeit – unverhältnismäßig hoher Aufwand
Die nachstehend angeführten Inhalte sind noch nicht alle zur Gänze barrierefrei und stehen in gewisser Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen.

PDF
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF dringend benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.
Sollte Sie Kenntnis von einem Inhalt bekommen, den Sie dringend benötigen und der für Sie auch textlich nicht erreichbar ist, bitte geben Sie uns Bescheid.

Ältere nicht-barrierefreie PDF-Dokumente, die für laufende Behördengänge erforderlich sind, sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Wir planen diese sukzessive auszutauschen.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

Videos
Unsere älteren, übernommenen Videos sind nicht alle barrierefrei. Eine Behebung dieses Mankos stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Bei der Erstellung von neuen Videos ab 8 2020 wird auf Untertitel geachtet. Sollte Ihnen doch noch ein nach 8 2020 erstelltes Video ohne Untertitel auffallen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Wir werden bemüht sein, eine Lösung zu finden.
Technisch sind die ab 8 2020 angebotenen Videos alle barrierefrei umgesetzt.

Bilder
Unsere Bilder sollten alle über einen Alternativtext verfügen, sodass diese Information für Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzer zugänglich ist. Bilder könnten noch im Ausnahmefall aus der vorgehenden Homepage übernommen worden sein und nicht mit Alternativtext beschrieben sein.
Sollte Ihnen ein Bild ohne Alternativtext auffallen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.

Texte
Die Texte werden laufend durch ‚Leichter Lesen‘-Texte erweitert. Durch die Projekte ‚KlareWorte‘ und ‚Bescheide leichter lesen‘ verstärkt die Stadt Salzburg ihren Schwerpunkt, mit dem sie die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an ihren Inhalten fördert. Sollten Sie einen Text benötigen, der Ihnen so dargeboten nicht verständlich ist, bitte geben Sie uns Bescheid.

Stadtplan
Der eingebettete Stadtplan als Applikation ist barrierefrei.
maps.stadt-salzburg.at ist nicht barrierefrei. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu erreichen.

Presseaussendungen und Archive
Diese werden als Service aus vergangenen Jahren angeboten und nicht verändert.
Sollten Sie daraus Inhalte benötigen, die Ihnen nicht zugänglich sind, bitte geben Sie uns Bescheid.

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Stadt Salzburg liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.
Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf www.stadt-salzburg.at Barrieren finden, können Sie diese per E-Mail: diversitaet@stadt-salzburg.at oder telefonisch unter +43 662 8072 2046 melden und somit helfen, das Webservice der Stadt Salzburg weiter zu verbessern.


Ihre Meldung oder Beschwerde wird im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website geprüft. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen zwei Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen zwei Monaten darüber verständigt.

Zuständig für die Beschwerden, wenn von uns oder der uns übergeordneten Stelle unzureichende oder keine Stellungnahmen erfolgen: Ombudsstelle für Beschwerden

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 3.8.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 3.8.2020 überprüft.