Förderung für Radanhänger und Lastenfahrräder

2024 stehen wieder 40.000 Euro für die Förderung von Fahrradanhängern und Transporträdern zur Verfügung. Fahrräder für Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Radumbauten werden ebenfalls mit 30 Prozent der Kosten und einem Limit von 1.000 Euro gefördert.

Transporträder und Radanhänger eignen sich ideal zum Transport größerer Objekte – das Auto ist damit häufig überflüssig. Auch die Kinder kann man völlig problemlos mitnehmen: ohne Stau, Parkplatzsuche und Parkgebühren. Zudem wird die Umwelt entlastet und man betätigt sich sportlich.

Da zum Großteil Anhänger und Fahrräder für den Kindertransport angeschafft werden, bringt die Förderung vor allem eine Entlastung für die Familien. Die deutlich höhere Sichtbarkeit von Transporträdern und Kinderanhängern im Straßenbild ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Fahrradkultur in Salzburg.

Die Förderhöhe beträgt:

a) für Fahrradanhänger 30 % des Neupreises, jedoch max. € 250,-
b) für Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 800,-
c) für elektrounterstützte Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
d) für Behindertenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
e) für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen 30 % des Umbaupreises, jedoch max. € 1.000,- 

Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel in der Reihenfolge des Zeitpunktes des Antragseinlangens ausbezahlt, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Bei anderen Stellen beantragte Förderungen sind bekanntzugeben. Die Förderungen gem. Pkt. a-c werden gegenüber Drittförderungen subsidiär gewährt. Dabei kommt es zu einer Anrechnung der Drittförderungen an die maximalen Förderhöhen gem. Pkt. a-c.

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben. Der Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg muss mindestens 1 Jahr begründet sein.

Benötigte Dokumente

  • Originalrechnung (eingescannt oder in Kopie)
  • Zahlungsnachweis