Bau eines Parklets
Machen Sie Ihr eigenes Parklet in der Stadt Salzburg!
Ihr Parklet soll
- kreativ und funktional ausgestattet sein
- das Zusammenleben in den Stadtteilen der Stadt Salzburg fördern
- keine kommerziellen Zwecke verfolgen
- selbst gebaut sein (keine Fremdvergabe, keine Fertigbauteile)
- realistisch im vorgesehenen Zeitraum umsetzbar sein
- für alle Generationen gestaltet sein
Das Parklet muss barrierefrei sein. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle in der Stadt Salzburg lebenden Menschen, die sich mit Parklets für ein gutes Zusammenleben und mehr Aufenthaltsqualität in Salzburgs Straßen engagieren wollen.
Dies sind: Einzelpersonen, Hausgemeinschaften, Nachbarschafts- und Stadtteilinitiativen, Vereine, Schulen, Kindergärten und lokale Kleinunternehmen, aber auch soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen.
Ablauf
- Bauansuchen bis 15. Juni 2025 bei der MA 03/00 - Sozialplanung.
- Die Nutzung des Parklets ist für die Dauer von maximal 8 Monaten im Zeitraum von März bis Oktober beschränkt.
- Die eingereichten Standorte werden vor Ort durch die MA 01/07 – Verkehrs- und Straßenrechtsamt begutachtet.
- Beurteilung der Einreichung durch Expertengruppe, die eingereichten Unterlagen werden auf Machbarkeit und Vereinbarkeit mit den erforderlichen Einreichkriterien geprüft.
- Ausstellung einer Sondergenehmigung für jene Einreichungen, welche die Einreichkriterien gänzlich erfüllen.
- Stellen eines Förderantrages.
- Eigenständiger Bau der Parklets.
- Aufbau des Parklets - Datum laut Sondergenehmigung.
- Abbau des Parklets - Datum laut Sondergenehmigung.
Nach Genehmigung durch die Expertengruppe ünterstützen wir Sie auch weiterhin:
- beim Antrag für die Genehmigung bei der MA 01/07 – Verkehrs- und Straßenrechtsamt bzgl. der Bewilligung für die verkehrsfremde Nutzung (Bewilligung nach §82 Straßenverkehrsordnung – StVo) und für das Halte- und Parkverbot.
Die zivilrechtliche Genehmigung der MA 4/00 – Grundstücksangelegenheiten/Zivilrecht wird seitens der MA 01/07 mit der Bewilligung für die verkehrsfremde Nutzung erledigt. - bei der Bewerbung der Aktion.
- beim Stellen eines Förderantrages.
- alle von der Stadt Salzburg geförderten Parklets erhalten nach dem Aufbau eine Plakette. Diese wird beim Abbau des Parklets wieder an die Stadt retourniert.
- Bei Bedarf: Beantragung eines Halte- und Parkverbotes für die Aufstellung des Parklets, Beschaffung und Anbringung der Verkehrszeichen
Antragstellung
- Antragsformular mit den persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Mailadresse
- Umgebungsplan und Fotos (2-3 Vorschläge für einen Standort):
Lageplan mit entsprechenden Maßangaben, z.B. Google Maps, mit 2-3 Vorschlägen markiert. Die MA 1/07 - Verkehrs- und Straßenrechtsamt wird Vorort die Lage abklären und die geeignetste Stelle definieren. - genaue Beschreibung des Parklets
Entwicklung neuer Nutzungsideen, wie man Flächen, die für Autos vorgesehen sind auch anders für Menschen nutzbar machen kann. Die Beschreibung soll das Vorhaben veranschaulichen. Es dient zur Prüfung, ob das Parklet dem Aufenthalt und der nachbarschaftlichen Begegnung dient.
- Gestaltung auf der Parkfläche: Zeichnung mit Maßangaben und Beschreibungen
- zu verwendende Materialien für die Umsetzung
- Ideen und Konzept für die Parkletnutzung (z.B. Pflege, Zielgruppe, ...)
Formular
Leitfaden zum Bau eines Parklets
- Planung
- In welcher Straße soll das Parklet stehen und welcher Platz eignet sich dort am besten?
- Wie groß soll es sein?
- Wie wird es gestaltet?
- Was muss ich als „Kümmerer“ oder „Kümmerin“ des Parklets beachten?
- Mit welchen Kosten (Genehmigungen, Bau und Unterhalt) muss ich rechnen?
- Wofür sind„Kümmerer“ oder „Kümmerin“ verantwortlich?
- Planung, Organisation und Durchführung der Aktion
- Unterstützer:innen und weitere Mitmachende zu gewinnen
- Beschaffung und Herstellung sowie Auf- und Abbau des Parklets
- Bewerbung des Parklets bzw. darauf stattfindender Aktivitäten
- Bereitstellung von Müllbehältern
- Reinigung, das Parklet sauber halten
- Die Anrainer:innen müssen über die Aufstellung des Parklets informiert werden (z.B. Postwurfsendung)!
- Standort und Größe des Parklets
Größe
Bezogen auf Parkplätze längs zur Fahrbahn darf das Parklet folgende Maße aufweisen:
- Länge: 5 m bis max. 8 m
- Breite: max. 2 m
Bezogen auf Schrägparkplätze darf das Parklet folgende Maße aufweisen (rautenförmige Konstruktion ist möglich):
- gehsteigseitig: max. 4 m
- Tiefe: max. 4 m
Außerdem:
- sollte eine Beschattung mittels Sonnenschirm geplant sein: 60 cm Abstand zur fahrbahnseitigen Begrenzung, Mindesthöhe 2,20 m
- keine fixe Überdachung: keine Markisen, keine Pergola
Was ist bei der Standortsuche zu beachten?
Das Parklet kann nicht genehmigt werden:
- innerhalb von 5 m vor und hinter Straßeneinmündungen und -kreuzungen, Zebrastreifen, Fußgängerampeln und Bushaltestellen
- auf Flächen mit anderer Nutzung, z.B.Fußgängerzonen, Feuerwehrzufahrtszonen, Behindertenparkplätzen, Busbuchten, Einfahrten, Ladezonen, Radwege
- auf Querparkplätzen auf den Stadtbergen (Mönchsberg und Kapuzinerberg)
- im Bereich der Böschung der Salzach
- wenn der geplante Aufstellort kein KFZ-Parkplatz ist
Es darf es folgende Einrichtungen nicht beeinträchtigen bzw. verdecken:
- Oberflächenentwässerung muss jederzeit gewährleistet sein, z.B. Entwässerungsrinnen, Straßenabläufe, Kanal- und Kabelschächte
- Schaltkästen und Parkscheinautomaten
- Stadtmobiliar, z.B. Mistkübel, Fahrradständer, Laternen
- Zufahrten, Zugänge zu Grundstücken, Garagen, Häusern, Geschäften
- Feuerwehrzufahrten, Rettungswege
Sonderfall Altstadtschutzzone I & II:
- Blickbeziehungen und Sichtachsen zu historischen Bauten und Denkmälern dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- zeitlich begrenzte Nutzung von 8 - 22 Uhr
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
- Genehmigung der MA 1/07 - Verkehrs- und Straßenrechtsamt für die verkehrsfremde Nutzung (ca. € 140)
- Haftpflichtversicherung ca. € 180,00 (optional)
- Kosten für den Bau und den Erhalt
- Entfernung
- Bau - Nutzung - Abbau
Das Parklet muss
- selbst gebaut sein (keine Fremdvergabe, keine Fertigbauteile).
- aus fest verbundenen Teilen bestehen (Verschraubung aufgrund einfacherer Montier- und Demontierbarkeit bevorzugt).
- selbsterklärend sein, damit man keine Anleitung zur Benutzung lesen muss.
- werbefrei gestaltet sein: keine A-Ständer, keine Beachflags, keine „Cola“ - Sonnenschirme; eine Plakette, die zeigt wer das Parklet gebaut hat, ist in Ordnung.
- eine haptische Funktion erfüllen: Reine Kunstinstallationen im Form von Skulpturen, Bildern etc. sind nicht zulässig. Dennoch darf das Parklet auch einen diskursiven Nebenzweck haben, um auf gewisse Themen oder Probleme aufmerksam zu machen.
Weiters:
- Beleuchtung mit batteriebetriebenen oder Solar-Lichterkette, die für den Außenbereich zugelassen sind, ist möglich.
- Es sind keine Bodenmarkierungen zulässig.
- Die Vorgaben des Genehmigungsbescheides sind zu beachten.
- Wird dem Ansuchen stattgegeben, besteht die Bewilligung grundsätzlich für den bewilligten Zeitraum.
- Es darf keine Blendung in die Verkehrsfläche davon ausgehen; eine Stromversorgung oder die Verlegung von Kabeln über den Gehweg ist nicht zulässig.
- Bei erforderlichen Straßenbauarbeiten muss eine kurzfristige Entfernung auf Kosten der Antragssteller:innen erfolgen.
Sollte es aufgrund von Lärmbeschwerden notwendig werden, kann
- ein nächtliches Verschließen des Parklets,
- der Abbau der Beleuchtung oder,
- als letzte Möglichkeit der Widerruf der Erlaubnis und der Abbau des Parklets durch die Genehmigungsbehörde angeordnet werden.
Beseitigung von Gefahrenquellen
- keine spitzen, scharfen, heißen oder sonst für die Benutzer:innen gefährliche Ecken, Kanten und Oberflächen (Haftung!); bei Verwendung von Holz ist auf gehobeltes/geschliffenes Material zu achten
- keine giftigen oder extrem stacheligen Grünpflanzen
- keine feste Überdachung des Parklets
- Sonnenschutz im Sinne eines Sonnenschirms ist möglich; muss entsprechend wind- und wetterfest sein bzw. abgebaut werden
Das Parklet ist:
- regelmäßig auf Schäden zu untersuchen
- in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten
- wenn nöig zu reinigen und die bereit gestellten Müllbehälter sind zu entleeren
- bei Bepflanzung zu pflegen und im Bedarfsfall ist diese auszutauschen
Absicherung:
- Das Parklet muss sowohl fahrbahnseitig als auch stirnseitig bzw. zu den angrenzenden Parkplätzen durchgehend in Höhe zwischen 1 und 1,2 m abgesichert sein.
- Zu- und Abgang des Parklets über Gehsteig
- Lose Gegenstände wie Tische, Sessel sind über Nacht zu verstauen oder zu befestigen.
- Straßenkonstruktion darf nicht beschädigt werden (keine Verankerung im Boden, keine Bohrungen,...)
- niveaugleiche Ausführung, kein Höhenunterschied bzw. Spalt zwischen Gehsteig und Parklet
- keine Freileitungen über den Gehsteig
- Bei Schrägparkplätzen:
Transparente Absicherung, es darf keine Sichtbehinderung zur Straße und den angrenzenden Parkplätzen entstehen.
Abbau des Parklets
- Nach Ablauf der Bewilligung ist das Parklet rechtzeitig abzubauen, sodass der ursprüngliche Zustand der Verkehrsfläche am letzten Tag wiederhergestellt ist.
- Ist das Parklet bis zu einer bestimmten Frist nicht abgebaut, lässt die Stadt:Salzburg das Parklet auf Kosten der Antragsteller:innen entfernen und entsorgen.
- Haftung
Der Antragssteller/die Antragsstellerin haftet für allfällige Schäden sowohl beim Auf- bzw. Abbau als auch während der Nutzung des Parklets. Er/Sie muss alleine die Haftung und die Kosten dafür übernehmen.
Haftpflichtversicherung:
Es wird daher empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie können mit Ihrer Privat- bzw. Haus/Grundbesitzer Haftpflichtversicherung abklären, ob der bestehende Schutz ausreicht. Die Stadt:Salzburg ist Ihnen gern bei der Vermittlung eines Kontaktes für die „Versicherung eines Parklets“ behilflich. - Sonstige Tipps & Tricks
- sogenannte „Readymades“ sparen viel Geld und sind auch aus ökologischer Sicht sehr willkommen. Upcycling von Gegenständen wird honoriert, so können z.B. aus alten Autoreifen Sitzgelegenheiten entstehen.
- falls Teile des Parklets beweglich sein sollen, unbedingt auf Sicherheit für die Benutzer:innen achten (kann man es nicht einfach abreißen, kann man davon getroffen werden, sich verletzen, einklemmen, etc.)
- Vandalismus ist leider ein großes Thema im öffentlichen Bereich. Ist das Parklet robust? Hat es keine leicht entflammbaren Elemente? Kann man es ggf. leicht reinigen?