AIRStip - Auslandsstipendium 2025 für alle Kunstsparten
Sechs Stipendien für Arbeitsaufenthalte von Einzelkünstler*innen im AuslandDie Stadt Salzburg schreibt für 2025 erneut 6 Stipendien für Einzelkünstler*innen in Höhe von jeweils € 1.500,-- für einen artist-in-residence Auslandsaufenthalt der eigenen Wahl aus.
Zweck des AIR Stipendiums ist es, Künstler*innen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, um im Ausland in Kooperation mit einer Kunst- oder Kultureinrichtung ein konkretes Projekt vorzubereiten oder zu realisieren oder sich im Rahmen eines spartenspezifischen artists-in-residence Programmes der eigenen künstlerischen Weiterentwicklung widmen zu können.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt zwei Wochen.
Der Aufenthalt muss selbst organisiert werden. Der Aufenthalt darf bei Bewerbung nicht in der Vergangenheit liegen oder bereits angetreten sein.
Bewerbungsvoraussetzungen
Auf die Ausschreibung können sich professionelle Künstler*innen aller Kunstsparten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Nachweis) oder mit nachgewiesener durchgehender künstlerischer Präsenz und Aktivität in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren (kontinuierliche Ausstellungstätigkeit, Atelier, Lehrtätigkeit, Projektkooperationen, etc.) bewerben.
Bewerbung für folgende Projektarten (bitte auf dem Bewerbungsformular entsprechend zuordnen):
a) Realisierung eines eigenen Projektes im Ausland gemeinsam mit einem internationalen Kooperationspartner
b) Teilnahme an einem internationalen Kooperationsprojekt
c) Arbeitsaufenthalt im Rahmen eines spartenspezifischen artists-in-residence Programm
d) Arbeitsaufenthalt zur künstlerischen Weiterentwicklung
Für die Vergabe des AIRStips sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das geplante künstlerische Arbeitsvorhaben im Ausland ausschlaggebend. Der Bewerbung sind daher sowohl Arbeitsproben als auch eine konkrete Projektbeschreibung, sowie ein Einladungsschreiben des internationalen Kooperationspartners beizufügen.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
- Nachweis des Wohnsitzes ODER
- Nachweis der kontinuierlichen künstlerischen Präsenz (mind. 2 Jahre) in der Stadt Salzburg
- Lebenslauf
- Arbeitsprobe
- Zeitplan
- Begründung der Bewerbung und Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens
- Einladungsschreiben des intern. Kooperationspartners
(die gewählten Kooperationspartner im Ausland sollen über eine ausgewiesene Anbindung an die Kulturszene des jeweiligen Ortes verfügen).
Nicht bewerben können sich
- Künstler*innen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung (2023 oder 2024) ein Arbeitsstipendium oder einen Auslandsaufenthalt im im Rahmen des AIR der Stadt Salzburg erhalten haben
- Kunsttätige, deren eingereichtes AIRStip-Projekt Teil eines Jahresprogrammes ist und daher bereits im Rahmen einer Jahressubvention durch die Stadt Salzburg gefördert wird.
Der Aufenthalt darf nicht in der Vergangenheit liegen oder bereits angetreten sein.
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht zum Einreichtermin hochgeladen sein. Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Um die Übersichtlichkeit zu gewähren, benennen Sie die Dokumente bitte einheitlich: NAME_Kunstsparte
Einreichschluss:
Montag, 3. Februar 2025
Bewerbungsformular
Elektronische Einreichung
Die Auswahl erfolgt durch eine Jury aus sachkundigen Mitarbeiter*innen der Kulturabteilung, die gegebenenfalls externe Begutachtungen beiziehen können. Einreichungen, die die formalen Kriterien nicht erfüllen werden der Jury nicht vorgelegt.
Die Bewilligung oder Ablehnung des Auslandsaufenthaltes wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Raten vor Reiseantritt und nach Abschluss des Aufenthaltes und Übermittlung des Arbeitsnachweises.
Verwendungsnachweis/Arbeitsbericht:
Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Stipendiums ist der formlose Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Stipendiums an die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen zu erbringen. Dies erfolgt in Form eines schriftlichen Arbeitsberichts, der die künstlerische Aktivität vor Ort darstellt und vermittelt, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war.
Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterial im Bericht präsentiert werden. Dem Bericht ist eine Aufenthaltsbestätigung durch den Kooperationspartner beizulegen.
Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen von Projekten, die mit Hilfe des AIRStips entstanden sind, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.
Das Auslandsstipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller*in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat oder der Auslandsaufenthalt nicht angetreten wurde.
Der Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.
Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten:
Der/die Bewerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg - bei positiver Entscheidung - den Namen, den Stipendiumszweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur-, und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.