Arbeitsstipendien 2025 für Literatur

In der Sparte Literatur werden zwei Arten von Arbeitsstipendien angeboten: Recherche-Stipendium und Arbeitsstipendium zur Fertigstellung eines literarischen Vorhabens.

Um die Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kunst- und Kulturtätigen, Studierenden und jungen Kreativen zu fördern, schreibt die Stadt Salzburg auch für dieses Jahr Arbeitsstipendien für Einzelkünstler:innen in jeder Kunstsparte aus.

In der Sparte Literatur werden zwei Arten von Arbeitsstipendien angeboten:

1. Arbeitsstipendium zur Arbeit an einem literarischen Vorhaben (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay) in Höhe von € 1.500,-- pro Monat (maximale Laufzeit des Stipendiums 3 Monate).
Dieses muss in deutscher Sprache sein, ein Vertrag mit einem Verlag muss vorgelegt werden – Eigenverlag und honorarfreie Veröffentlichung werden nicht anerkannt.
Das Stipendium muss innerhalb des Jahres 2025 konsumiert werden.

2. Arbeitsstipendium zur Fertigstellung eines literarischen Vorhabens (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay) in Höhe von einmalig € 1.000.
Dieses muss in deutscher Sprache sein, als Nachweis muss binnen 6 Monaten ab Zuerkennung des Stipendiums die gedruckte Publikation übermittelt werden.

Bewerben können sich professionelle Künstler:innen unter folgenden Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Salzburg (aktueller Nachweis) ODER
  • nachgewiesene durchgehende künstlerische Präsenz und Aktivität in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren ODER
  • geplantes Projekt steht in inhaltlichem Bezug zur Stadt Salzburg
  • Mindestalter 19 Jahre

Einreichschluss: Sonntag, 15. Juni 2025

Alle Informationen, insbesondere zu den Bewerbungsunterlagen, finden Sie in der unten angeführten Ausschreibung zum Downloaden.

Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten
Der/die Bewerber:in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg - bei positiver Entscheidung - den Namen, den Stipendiumszweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur- und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.