Arbeitsstipendien 2025 für Musik

Um eine Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kunst- und Kulturtätigen, Studierenden und jungen Kreativen zu fördern, schreibt die Stadt Salzburg auch für dieses Jahr Arbeitsstipendien für Einzelkünstler:innen aus.
In der Sparte Musik werden Stipendien in Höhe von € 1.500,-- / Monat (Laufzeit max. 3 Monate) angeboten.
Das Arbeitsstipendium kann für folgende Vorhaben beantragt werden:
- Entwicklung und Erarbeitung neuer, auch spartenübergreifender, musikalischer Formate und Konzepte
- Inhaltliche, administrative und organisatorische Vorbereitung von Projekten
- Recherchevorhaben zur Generierung neuer Themen und Ansätze. Umfasst sind etwa Transkription oder die Erarbeitung von unbekannter Literatur.
- fachspezifische Weiterbildung in Form von Kursen und Workshops
- Weiterentwicklung des künstlerischen Repertoires
- Arbeit an Kompositionen
Bewerben können sich professionelle Künstler:innen unter folgenden Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Salzburg (aktueller Nachweis) ODER
- nachgewiesene durchgehende künstlerische Präsenz und Aktivität in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren ODER
- geplantes Projekt steht in inhaltlichem Bezug zur Stadt Salzburg
- Mindestalter 19 Jahre
Einreichschluss: Sonntag, 15. Juni 2025
Alle Informationen, insbesondere zu den Einreichunterlagen, finden Sie in der unten angeführten Ausschreibung zum Downloaden.
Bewerbungsformular
Elektronische Einreichung
Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten
Der/die Bewerber:in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg - bei positiver Entscheidung - den Namen, den Stipendiumszweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur- und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.