Förderung Film / Digitale Medien / Medienkunst

Es gelten die gültigen Subventionsrichtlinien der Landeshauptstadt Salzburg (siehe Ende der Seite unter downloads)

Gefördert werden ausschließlich künstlerische Produktionen von Einzelpersonen, Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Produzent*innen. Kommerziell orientierte Filme wie Auftragsproduktionen, Industrie-, Werbe- oder Imagefilme sowie, TV Produktionen und reine Amateurfilme aus dem privaten Bereich werden nicht gefördert.
Ein Schwerpunkt der Filmförderung durch die Stadt Salzburg liegt im Bereich der Nachwuchsförderung. Dadurch soll der Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden. Filmische Projektvorhaben, die im Rahmen einer Film- oder Medienausbildung hergestellt werden, können im Rahmen einer festgesetzten Summe nur gefördert werden, wenn es sich um einen Abschlussfilm eines Bachelor- oder Masterstudiums mit nachgewiesener besonderer künstlerischer Qualität handelt. Übungsfilme oder Semesterprojekte im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.

Neben der freien Filmförderung werden auch filmkulturelle Einrichtungen, soweit dies budgetär vorgesehen ist, finanziell unterstützt.
Audiovisuelle Dokumentationen und Aufzeichnungen bereits geförderter Projekte, wie Theater- oder Tanzevents, Ausstellungen, etc. werden keine nochmaligen Förderungsmittel zuerkannt. Die dafür erforderlichen Summen sind beim Basisprojekt zu veranschlagen und können nicht als eigenständige filmische Werke beurteilt werden.

Fristen
Grundsätzlich kann jederzeit angesucht werden, doch ist zu berücksichtigen, dass vorallem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen.

zu beachten
Anlaufstelle für die städtischen Förderungen in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport etc. sind die MitarbeiterInnen der MA 2 - Kultur, Bildung und Wissen.

Die Ansuchen um Förderung werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch den/die Ressortverantwortliche/n, Kulturausschuss , Stadtsenat oder Gemeinderat aufbereitet.

Eine Förderung darf nur über schriftlichen Antrag (Online-Anträge oder PDF-Formulare) gewährt werden. Die nachfolgend bereitgestellten Formulare sind dabei zu verwenden - ab einem erwünschten Beitrag in der Höhe von EUR 1.000,--  ist die Verwendung der aufgelegten Formulare verbindlich. Die Verwendung jeder gewährten Förderung ist durch eine Abrechnung zu belegen.
Es empfiehlt sich die Verwendung des angebotenen Online-Formulars.

Fördermöglichkeiten

 

Stoffentwicklung (Drehbuch- und Konzeptentwicklung) eines Filmstoffes für Lang- und Kurzspielfilme und Dokumentarfilme

Gefördert werden kann die Verfassung von Drehbüchern (Spielfilm) und Drehkonzepten (Dokumentarfilm) mit max. € 5.000,--.
Als inhaltliches Ergebnis ist bei Spielfilmen eine Drehbuchfassung vorzulegen. Bei Dokumentarfilmen ist ein Konzept mit Angaben zu den weiteren Umsetzungsschritten vorzulegen.

Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

Spielfilm / Drehbuch

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Synopsis mit Treatment von mind. 10 Seiten mit einer ausgearbeiteten Szenenbeschreibung einschließlich Dialogen
  • Umsetzungsvorstellung
  • Figurenbeschreibung
  • LOI einer österr. Produktionsfirma oder Nachweis eines bereits verfilmten Drehbuchs
  • Filmografie und Lebenslauf des/der Antragsteller*in
  • realistische Kalkulation der Aufwendungen für die Entwicklung des Drehbuchs
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Dokumentarfilm / Drehkonzept

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Inhaltliche Beschreibung in Form eines aussagekräftigen Treatments / Konzepts
  • Angaben zur geplanten dramaturgischen Umsetzung
  • Realistische Kalkulation der Aufwendungen für die Entwicklung des Themas
  • Filmografie und Lebenslauf des/der Antragsteller*in
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragen und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel

Projektentwicklung für Dokumentar-, Kurz- und Langspielfilme

Die Förderung der Projektentwicklung umfasst sämtliche Maßnahmen die den Dreharbeiten vorausgehen (Recherche, Sequenzen/Videonotizen, Motivsuche, Casting, etc.). Als inhaltliches Ergebnis ist ein drehfertiges Konzept mit Umsetzungszeitplan vorzulegen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kurzbeschreibung des Inhalts
  • Treatment bzw. Drehbuch
  • Zeitplan
  • Beschreibung der Maßnahmen, die im Rahmen der Projektentwicklung durchgeführt werden
  • Referenzmaterial (download link)
  • Filmografie und Lebenslauf des/der Antragsteller*in
  • realistische Kostenkalkulation der Entwicklungsphase
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Projektförderung für Kurzfilme bis 40 Minuten

Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion des Produktes (download link) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Filmografie und Lebenslauf des/der Antragsteller*in
  • Projektbeschreibung
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Referenzmaterial (download link)
  • realistische Gesamtkostenkalkulation
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Projektförderung für Experimental- und Animationsfilme

Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion des Produktes (download link) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Filmografie und Lebenslauf des/der Antragsteller*in
  • Projektbeschreibung
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Referenzmaterial (download link)
  • realistische Gesamtkostenkalkulation
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Projektförderung für transmediale Projekte, neue Filmformate und Medienkunstprojekte

Gefördert werden innovative audiovisuelle Erzählformen in einem filmischen Kontext, die spartenübergreifend sein können und sich transmedialer audiovisueller Formate im digitalen und virtuellen Kontext bedienen und gegebenenfalls neue künstlerische Distributionsformen intendieren.

Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion der Produktion (download / link) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Filmografie und Lebenslauf des/der Antragsteller*in
  • Beschreibung des Projektes
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Referenzmaterial (download link)
  • realistische Gesamtkostenkalkulation
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)
  • kurze Dokumentation bisheriger künstlerischer Arbeiten

Postproduktionsförderung für Dokumentar-, Kurz- und Langspielfilme

Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion der Produktion (download link) vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Verwertung zu machen.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Filmografie und Lebenslauf des/der Antragsteller*in
  • inhaltliches Konzept
  • Rohschnitt oder exemplarische Drehsequenz des Films
  • realistische Kostenkalkulation der Postproduktion im Rahmen der Gesamtkosten der Produktion
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)

Verwertungs- und Verbreitungsförderung

(Teilnahme an intern. Filmfestivals, öffentliche Präsentationen, Marketingmaßnahmen, Standard Werbematerial, Serienkopien, sonstige Verbreitungs-maßnahmen)

Es sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Filmexemplar (download link)
  • Kostenkalkulation der Verwertungsmaßnahmen
  • Finanzierungsplan (unter Anführung aller beantragten und zugesagten Mittel anderer öffentlicher Förderstellen, sonstiger Sponsoren und der eingebrachten Eigenmittel)
  • Angaben zur Verwertung insbesondere in Salzburg. Bei Festivalteilnahmen sind nach Abschluss der Festivalverwertung eine Liste der Festivals, zu denen der Film eingeladen wurde sowie eine Aufstellung der erhaltenen Preise zu übermitteln.

Projektförderung für studentische Abschlussarbeit eines Bachelor- oder Masterstudiums einer Film- und Medienausbildung mit nachgewiesener besonderer künstlerischer Qualität

Eine Projektförderung in Höhe von maximal € 3.000,-- kann für studentische Abschlussarbeiten eines Bachelor- oder Masterstudiums der Disziplinen Regie, Produktion oder Drehbuch und Dramaturgie beantragt werden. Als inhaltliches Ergebnis ist eine Endversion der Produktion (download link) vorzulegen.

Vor Einreichung des Förderansuchens ist ein verpflichtendes Vorgespräch mit der Förderstelle zu führen. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Antragstellende müssen die Hauptverantwortung bei der Umsetzung des Filmprojektes tragen.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Filmografie und Lebenslauf des/der Antragsteller*in
  • Kurzbeschreibung des Inhaltes
  • Treatment
  • realistische Kostenkalkulation der für das Projekt aufzuwendenden Mittel
  • Finanzierungsplan inkl. Eigenmittelanteil des/der Antragstellers/in
  • Bestätigung der besonderen künstlerischen Qualität durch die fachliche Betreuung der Ausbildungsstätte