Lehrstellenförderung

Ziel ist es, Anreiz für die Einrichtung von neuen, zusätzlichen Lehrstellen zu schaffen. 
Gefördert werden Investitionen der Betriebe für die Errichtung neuer, zusätzlicher Lehrstellen.

Voraussetzungen für die Lehrstellenförderung

  • Sitz des Lehrbetriebes ist in der Stadt Salzburg.
  • Der Betrieb bildet erstmals Lehrlinge aus bzw. schafft einen zusätzlichen Ausbildungsplatz.
  • Die entsprechenden Berechtigungen liegen vor (Feststellungsbescheid der Wirtschaftskammer).
  • Die Stadtgemeinde Salzburg fördert pro Lehrling die getätigten Investitionen mit einem Pauschalbetrag von € 3.000,-.
  • Betriebe können bei der Einrichtung von Lehrstellen für Mädchen und Burschen in Berufen, in denen sie stark unterpräsentiert sind, doppelt so hohe Förderung erhalten.
  • Erfolgreich absolvierte Probezeit.
  • Rückzahlungsverpflichtung – aliquot - nach eventueller Auflösung des Lehrverhältnisses, wenn die Lehrstelle nicht mehr entsprechend nachbesetzt wird.
  • Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt.
  • Die Überprüfung der im Förderantrag angeführten Daten erfolgt in Zusammenarbeit mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg

Benötigtes Dokument:

  • Bestätigung des Lehrlings über die Kenntnis der Förderung für den Betrieb für die Investitionen zur Einrichtung der Lehrstelle

Zu beachten ist:
Die Altersgrenze für die Lehrstellenförderung liegt beim Start in den Lehrberuf beim vollendeten 25. Lebensjahr.
Bei der Bankverbindung bitte unbedingt IBAN, BIC und UID angeben.