Lehrstellenförderung
Ziel ist es, Anreiz für die Einrichtung von neuen, zusätzlichen Lehrstellen zu schaffen.
Gefördert werden Investitionen der Betriebe für die Errichtung neuer, zusätzlicher Lehrstellen.
Voraussetzungen für die Lehrstellenförderung
- Sitz des Lehrbetriebes ist in der Stadt Salzburg.
- Der Betrieb bildet erstmals Lehrlinge aus bzw. schafft einen zusätzlichen Ausbildungsplatz.
- Die entsprechenden Berechtigungen liegen vor (Feststellungsbescheid der Wirtschaftskammer).
- Die Stadtgemeinde Salzburg fördert pro Lehrling die getätigten Investitionen mit einem Pauschalbetrag von € 3.000,-.
- Betriebe können bei der Einrichtung von Lehrstellen für Mädchen und Burschen in Berufen, in denen sie stark unterpräsentiert sind, doppelt so hohe Förderung erhalten.
- Erfolgreich absolvierte Probezeit.
- Rückzahlungsverpflichtung – aliquot - nach eventueller Auflösung des Lehrverhältnisses, wenn die Lehrstelle nicht mehr entsprechend nachbesetzt wird.
- Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt.
- Die Überprüfung der im Förderantrag angeführten Daten erfolgt in Zusammenarbeit mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Benötigtes Dokument:
- Bestätigung des Lehrlings über die Kenntnis der Förderung für den Betrieb für die Investitionen zur Einrichtung der Lehrstelle
Zu beachten ist:
Die Altersgrenze für die Lehrstellenförderung liegt beim Start in den Lehrberuf beim vollendeten 25. Lebensjahr.
Bei der Bankverbindung bitte unbedingt IBAN, BIC und UID angeben.